: Keine Hansestaatsknete für Reps
■ Wahlkampfkostenerstattung: Republikaner gehen leer aus / DM 31.403,61 gespart
Daß Republikaner sich bis aufs Messser bekämpfen, wenn sie sich erst einmal richtig kennengelernt haben, ist keine Berliner Spezialität. Ein solcher Streit hat jetzt dazu geführt, daß das Land Bremen 31.403,61 Mark Wahlkampfkosten -Rückerstattung sparen kann. Für ihr 1,2 Prozent-Ergebnis bei den Bürgerschaftswahlen hätte den Republikanern dieser Betrag eigentlich zugestanden. Nach Spaltung, Auflösung und Neugründung hat der ehemalige Bremer Landesverband aber den Anspruch auf das Geld verloren. So beschied gestern das Bre
mer Verwaltungsgericht eine Klage der „Bremischen Republikanischen Partei“.
Im Juli 1987 hatte der ehemalige Rep -Bürgerschaftsabgeordnete Polley den Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung schriftlich an die Bundespartei abgetreten. Im Dezember forderte dann der Bundesvorsitzende Schönhuber das Geld an. Die Abtretungserklärung Polleys aber wurde vom damaligen Bremer Rep-Vorsitzenden Hambusch bestritten. Grund für Bremen, das Geld erst einmal zurückzuhalten. Im März war der Bre
mer Landesverband das Streiten mit der Münchner Zentrale leid, gründete die Bremische Republikanische Partei und beantragte als solche das Wahlkampfgeld.
Wer nicht für die Bürgerschaft kandidiert hat, kann auch keine Wahlkampfkostenerstattung beantragen, versuchte Richter Kuhlmann die Klägerin in diesem „ziemlich hoffnungslosen Fall“ zum Verzicht zu bewegen - vergeblich. Der Ex-Vorsitzende Hambusch, so sein Rechtsvertreter, wolle unbedingt ein Urteil. Das kriegt er nun auch schriftlich, nur Geld gibt es nicht.
hbk
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