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Abschiebung verhindert

■ Abschiebung eines Palästinensers auf dem Frankfurter Flughafen gestoppt / Sein Anwalt sieht Verstoß gegen die Flüchtlingsweisung des Innensenators

Einmal Frankfurt und zurück, hieß es am Mittwoch für den Palästinenser Yamil Hamdan. Mit Ziel Jordanien war der 45jährige aus der JVA Tegel zum Flughafen gebracht und in eine Maschine nach Jordanien gesetzt worden. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis war zuvor ebenso abgelehnt worden wie eine Duldung auf Bewährung. Einer Abschiebung - so die Innenverwaltung - stand nichts mehr im Wege. Hamdan, der mit Unterbrechungen seit 20 Jahren in Berlin lebt, konnte vor seinem Abtransport telefonisch Freunde informieren. Dank der Intervention seines Anwalts, der einen Asylfolgeantrag stellte, wurde der Palästinenser vom Bundesgrenzschutz in Frankfurt aus dem Flugzeug geholt - und landete wieder in der JVA.

Dort sitzt er weiterhin eine zweijährige Gefängnisstrafe wegen Handels mit Haschisch, LSD und Kokain ab. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben von Rechtsanwalt Peter Meyer einem Straferlaß zugestimmt - unter der Voraussetzung, daß Hamdan unverzüglich abgeschoben wird. Meyer sieht dagegen einen klaren Verstoß gegen die Weisung des Innensenats vom 20. Juni 1989, wonach u.a. Palästinenser nicht mehr abgeschoben werden dürfen. In der Innenverwaltung will man dies auf staatenlose Palästinenser beschränkt wissen. Hamdan sei jedoch jordanischer Staatsbürger, und in Jordanien drohe ihm keine Gefahr. Eine Einschätzung, die sich mit den Informationen von amnesty international nicht ganz deckt. In den letzten Jahren sind immer wieder politisch nicht genehme Palästinenser verfolgt und in Incommunicado-Haft gesteckt worden. Hamdans Anwalt befürchtet gar eine Doppelbestrafung und schließt auch die Todesstrafe wegen BTM-Delikten nicht aus. „Von den Bedenken gegen eine Abschiebung nach Jordanien weiß die Gegenseite seit letztem Jahr“, erklärte Meyer.

Eine Duldung auf Bewährung, wie sie laut Weisung bei günstiger Prognose für ausländische Straftäter möglich sein soll, war ebenfalls abgelehnt worden. Man ziehe auch nicht in Betracht, den Fall Hamdan einer Härtefallkommission vorzulegen, hieß es in einem Schreiben der Ausländerbehörde vom 3. August.

An die Kommission können sich Flüchtlinge wenden, die nicht in den Geltungsbereich der Weisung fallen, deren Abschiebung aber aus persönlichen oder allgemeinen Gesichtspunkten eine besonders gravierende Härte darstellen würde. Bisher existiert die Kommission jedoch nur auf dem Papier. Mit ihrer Einrichtung sei erst im Frühjahr zu rechnen, verkündete Staatssekretär Detlef Borrmann am Mittwoch im Ausländerausschuß. Solange laufen Abschiebungsanträge über seinen Schreibtisch. Ihm obliegt auch die Entscheidung, ob ein Fall bis zur Einrichtung der Härtefallkommission zurückgestellt wird.

anb

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