Lummer-Akte beim Staatsanwalt

■ Gestern beschäftigte sich der Parlamentsausschuß für den Verfassungsschutz erneut unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit der Spionageaffäre um Heinrich Lummer

In der Spionageaffäre um Heinrich Lummer prüft jetzt die Staatsanwaltschaft in Berlin mögliche strafrechtliche Folgen. Dazu hat der Generalbundesanwalt in Karlsruhe einen „geheimen Vorgang“ mit der Bitte um Überprüfung nach Berlin abgegeben, bestätigte Staatssekretär Wolfgang Schomburg von der Justizverwaltung. Wie außerdem bekannt wurde, ist jedoch kein Ermittlungsverfahren, sondern zunächst nur ein sogenannter Überprüfungsvorgang eingeleitet worden. Dabei geht es unter anderem darum, ob sich Lummer oder andere Personen einer Strafvereitelung schuldig gemacht haben.

Der Parlamentsausschuß für den Verfassungsschutz beschäftigte sich unterdessen erneut unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit der Spionageaffäre. Innensenator Pätzold, der dem Ausschuß in der vergangenen Woche geheime Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, beantwortete dazu Fragen von Abgeordneten. Lummer soll seine früheren Kontakte zu einer DDR-Agentin und zum Staatssicherheitsdienst der DDR über längere Zeit verschwiegen haben. Zu den rund dreistündigen Beratungen wollte sich der Ausschußvorsitzende Klaus-Hermann Wienhold (CDU) vor Journalisten nicht äußern. Er sagte lediglich, daß der Inhalt der Akten sich überwiegend auf die von Lummer selbst früher dem Verfassungsschutz gegebenen Darstellungen beziehe. Die aufgeworfenen Fragen hätten deutlich gezeigt, daß eine „umfängliche und intensive Beratung nötig sein wird“.

Zur Abstimmung des VS-Haushaltes war nur zu erfahren, sie sei „einvernehmlich“ erfolgt. Selbst das Abstimmungsergebnis trägt den Stempel „geheim“. Die Al-Vertreterinnen Künast und Schraut erklärten nach Sitzungsende, der Ausschuß „beginnt unter keinem guten Stern“. Trotz der gesetzlichen Grundlage und dem politischen Willen der Mitglieder habe der Ausschuß zum zweitenmal geheim tagen müssen. Zum einen liege das am Generalbundesanwalt Rebmann, der die Akte Lummer gegen den Willen von Pätzold für geheim erklärte. Zum anderen scheiterte eine öffentliche Beratung des VS-Haushaltes immer am Veto der alliierten Berliner Schutzmächte. Sollte der Ausschuß für Verfassungsschutz „nicht zur Farce werden, muß dieser Umgang mit dem Geheimhaltungsstempel abgelegt werden“.

dpa/wg