Verhandelt bis weißer Rauch aufstieg

■ AL und SPD-JuristInnen einigen sich auf Gesetzestext zum kommunalen Ausländerwahlrecht / Nun müssen beide Fraktionen zustimmen / Ausländerwahlrecht ist auch Thema auf der kommenden Mitgliederversammlung der Alternativen Liste

„Die dürfen erst aufhören, wenn weißer Rauch aufsteigt“, ließ die AL-Fraktionsvorsitzende Heidi Bischoff-Pflanz vernehmen. Offensichtlich gestaltete sich das Gespräch zwischen JuristInnen von SPD und AL über einen Gesetzestext zum Ausländerwahlrecht gestern nachmittag jedoch bedeutend einfacher als eine Papstwahl; nach einigen Stunden hatten sich zwar noch nicht die Parteien jedoch zumindest die ExpertInnen auf einen Konsens geeinigt.

„Das kommunale Wahlrecht für mindestens fünf Jahre rechtmäßig (zum Zeitpunkt der Wahl mindestens mit Aufenthaltserlaubnis) hier lebende AusländerInnen wird unverzüglich eingeführt“, heißt es in den Koalitionsvereinbarungen. Nicht nur über die Dehnbarkeit des Begriffes „unverzüglich“ gibt es Meinungsverschiedenheiten in der Koalition, auch über die Frage, wie ein „rechtmäßiger Aufenthalt“ auszusehen hat, hatte bislang Uneinigkeit geherrscht. Die ExpertInnenrunde einigte sich nun auf folgenden Kompromiß: Wählen darf, wer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann. Ausgenommen sind damit beispielsweise ausländische StudentInnen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis oder auch Flüchtlinge, die nur eine Duldung vorweisen können - Gruppen, deren zentrales Anliegen nicht unbedingt das Ausländerwahlrecht sei, erklärte Wolfgang Wieland, der für die AL an dem Gespräch teilnahm.

Ursprünglich hatte die SPD vorgeschlagen, sich der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts über die Meldebehörden zu versichern, die zu diesem Zweck sämtliche aufenthaltsrechtliche Daten speichern sollten. Dies stieß jedoch auf entschiedenen Widerstand bei der AL. Nun einigte man sich auf ein sogenanntes Abrufverfahren. Die Meldeämter erhalten zur Vervollständigung der Wahllisten von der Ausländerbehörde die Namen der AusländerInnen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Die Daten würden danach wieder gelöscht, erklärte Wieland. Im übrigen zeigte er sich zufrieden mit dem harmonischen Ausgang des Gesprächs. Eckehardt Barthel, ausländerpolitischer Sprecher der SPD, der zusammen mit der Justizsenatorin Jutta Limbach und dem SPD-Abgeordneten Erhard Körting an dem Gespräch teilnahm, äußerte etwas verhaltener die Hoffnung, daß nun auch seine Fraktion dem Expertenkompromiß zustimmen werde. Im übrigen glaubt Barthel, auch die „irrationale Sorge der AL“ behoben zu haben, die SPD meine es nicht ernst mit dem kommunalen Ausländerwahlrecht. Ob ihm das gelungen ist, wird sich am kommenden Mittwoch zeigen, wenn auf der Mitgliedervollversammlung der AL nicht nur Inhalt, sondern auch Zeitplan des Ausländerwahlrechts diskutiert wird.

anb