Keine Wohnung für schwangere Frau

■ Ohne Umzug kein Entzug / Behörde: „Ganz Bremen voll“

Eine im siebten Monat schwangere Frau braucht ein Dach über dem Kopf. Deshalb konnte Margit D. sich bei den Ämtern und Behörden, an die sie sich mit ihrem dringenden Hilferuf wandte, wenigstens einen feuchten Händedruck und „vollstes Verständnis“ abholen - mehr war bislang nicht drin.

Ihre Geschichte: Margit D. wohnte bisher zu dritt mit ihrem Freund und einem Fixer zusammen. Als ihr Freund im Mai in Haft kam, wurde sie selbst auch wieder drogen-rückfällig ohne zu diesem Zeitpunkt schon um ihre Schwangerschaft zu wissen. Erst im vierten Monat wurde ihr vom Arzt die Schwangerschaft mitgeteilt. „Da bin ich dann schon heulend zum Sozialamt gelaufen, weil ich eine Wohnung brauchte, aber die sagten nur 'Tut uns leid, da müssen Sie auf Ihr Glück hoffen.'“

Doch länger kann die 32jährige Arbeitslose nicht mehr warten, wegen der Schwangerschaft müßte sie dringend einen Entzug machen. Das kann sie in der Woh

nung ihres drogensüchtigen Bekannten aber nicht: „Die setzen sich da vor meinen Augen die Drucks, dann pack‘ ich das einfach nicht.“ Der Arzt, der sie unterstützt, muß die Medikamente gegen die Entzugserscheinen immer höher dosieren, „der kann auch nicht länger mitmachen, wegen des Babys.“

Helmut Oppermann vom Verein Kommunale Drogenpolitik, an den sich Margit D. um Hilfe wandte, ist vorerst auch „mit dem Latein am Ende“: Er hat sich für Margit schon beim Sozialamt, bei der Wohnungshilfe, bei Frauenhäusern, Gleichstellungsstelle, sogar bei der Jugendherberge und der Frauenabteilung des Seemannswohnheims um eine Unterbringungsmöglichkeit bemüht - doch nirgends ist etwas zu machen, obwohl Margit einen Berechtigungsschein wegen Dringlichkeit hat. Opperman: „Und wenn ich am Telephon nichts von Drogen erwähne, wird Margit von den Leuten sowieso schon an der Tür zurückgeschickt.“

G.T