Rechte für Väter-betr.: "Die neuen 'Väter auf dem Vormarsch", taz vom 11.9.89

betr.: „Die 'neuen‘ Väter auf dem Vormarsch“, taz vom 11.9.89

Uneheliche Kinder gibt es seit 1969 nicht mehr. In diesem Jahre, und nicht „Ende des 19.Jahrhunderts“, wurde das gültige Nichtehelichenrecht beschlossen und damit auch § 1711 BGB, der allein das Umgangsrecht der Väter nichtehelicher Kinder regelt, nicht aber das Sorgerecht, das in § 1705 BGB behandelt wird. Diese Richtigstellung ist bedeutsam, weil der Beschluß der Bundesregierung sich allein auf § 1711 bezieht; das Sorgerecht soll weiterhin allein bei der Mutter bleiben, ohne daß jemals eine Begründung dafür angegeben wurde, weshalb eheliche Kinder auf die Sorge der Mutter und des Vaters einen Anspruch haben, nichteheliche aber nur auf die der Mutter. Es geht nicht um mehr Rechte für Männer, sondern um die rechtliche Gleichstellung nichtehelich geborener Kinder, die durch die isolierte Reform der Umgangsberechtigung weiter hinausgezögert wird.

Der eingeschränkte Blickwinkel, mit dem G.Schöller das Problem betrachtet, zeigt sich schon darin, daß ihr Artikel auf der Frauenseite erscheint. Eine väterfreundliche Umgangsregelung kann sie sich offenbar nur als mütter- und damit frauenfeindlich vorstellen. Die Kinder kommen in dieser Betrachtungsweise gar nicht erst vor. Wir Väter vom „Väteraufbruch“ fordern die Schaffung der Möglchkeit, das Sorgerecht mit zu übernehmen; das Sorgerecht ist das einzige Recht, das nur aus Pflichten besteht. (...)

Martin Henkel, Bonn 1