Thailänderinnen abgeschoben

■ Thailänderinnen-Erlaß der Frauensenatorin noch nicht in Kraft / Kein Abschiebeschutz für die Prostituierten, da bisher keine Zufluchtswohnungen gefunden werden konnten / Verhandlungen laufen noch

Zum zweiten Mal in dieser Woche wurden gestern thailändische Frauen in ihr Heimatland abgeschoben, weil sie kein gültiges Touristenvisum vorweisen konnten und hier der Prostitution nachgegangen sein sollen. Wie Innensenatssprecher Haake auf Nachfrage der taz erklärte, sind davon insgesamt sechs Frauen betroffen. Fünf von ihnen hätten eine sogenannte „Freiwilligkeitserklärung“ unterschrieben, eine sei „zwangsweise“ abgeschoben worden. Nach Angaben von Justizsprecher Christoffel sitzen in der Frauenhaftanstalt Plötzensee derzeit noch zwei Thailänderinnen in Abschiebehaft. Der Grund dafür war dem Justizsprecher allerdings nicht bekannt.

Wie berichtet, hatten sich die Justiz- und die Innenverwaltung sowie die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Familie Anfang August geeinigt, thailändische Prostituierte nicht mehr abzuschieben, wenn sie über ein gültiges Touristenvisum verfügen. Statt dessen sollten sie bis Ablauf der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Visums in Berlin bleiben können. In Kraft getreten ist die Vereinbarung nach Informationen der taz allerdings noch nicht. Der Grund: Sie wurde vom Innensenat an die Bedingung geknüpft, daß die Frauenverwaltung den bei Razzien in Bordellen aufgegriffenen Thailänderinnen eine Zufluchtswohnung zur Verfügung stellt. Eine solche Wohnung konnte von der Senatsverwaltung für Frauen aber bislang noch nicht gefunden werden, und es gibt auch noch keinen freien Träger für das Projekt.

„Wir bemühen uns furchtbar“, versicherte Frauenstaatssekretärin Hentschel gegenüber der taz. Warum sich die Realisierung des Unterfangens so schwierig gestaltet, wollte die Staatssekretärin jedoch nicht erläutern. Sie befürchtete, daß dadurch die Verhandlungen mit zwei derzeit noch interessierten Trägern beeinträchtigt werden könnten. Das Konzept für das Projekt sieht Hentschel zufolge so aus, daß Thailänderinnen direkt vom Bordell in die Wohnung gebracht werden und dort kurzfristig bleiben können. Bedingung sei nicht, daß die Frauen nicht mehr anschaffen gehen.

Für thailändische Prostituierte ohne gültiges Visum gilt diese Regelung allerdings auch nach ihrem Inkrafttreten nicht. Sie ereilt das gleiche Schicksal wie die sechs Frauen, die diese Woche abgeschoben wurden.

plu