Sieg im „Postkrieg“

Berlin (taz) - Ein stilisiertes AKW, abgeschaltet mittels eines dicken roten Balkens, darf Briefumschläge zieren und muß von der Bundespost befördert werden. Mit dieser Grundsatzentscheidung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Grünen-Rathausfraktion im Kreis Siegen-Wittgenstein zum Sieger im bereits drei Jahre währenden „Postkrieg“ erklärt. Die Post hatte sich beharrlich geweigert, Briefe mit dem ausgeknipsten Atommeiler zu transportieren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun endgültig, die Post dürfe Briefumschläge mit politischen Stempeln nur dann ablehnen, wenn der Eindruck entstünde, die Post selber identifiziere sich mit diesem Vermerk. Die Post müsse im jeweiligen Einzelfall „handfeste Anhaltspunkte“ nennen, wenn sie eine Briefbeförderung deswegen verweigere. (AZ: BVerwG7B48.89)

Ve.