Schering: Testfall für Rot-Grün

■ Gelände des Berliner Chemiekonzerns massiv mit gefährlichen Umweltgiften verseucht / Unübersehbares Ausmaß

Berlin (dpa/taz) - Die dem Chemiekonzern Schering im Berliner Bezirk Wedding angelastete Umweltverschmutzung wird nach Ansicht des Abgeordneten der Alternativen Liste, Bernd Köppel, zu einem Testfall für Rot-Grün. Dabei werde sich zeigen, „ob der Wille zum ökologischen Stadtumbau auch gegen einen Weltkonzern durchgesetzt werden kann“, erklärte Köppel.

Köppl forderte am Wochenende, alle Fakten über die in ihren Ausmaßen noch nicht abzusehende Verseuchung des Grundwassers offenzulegen. Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Wirtschaftssenator Peter Mitzscherling (SPD) müßten mithelfen, Schering „zur Vernunft zu bringen“. Die Sanierungskosten, ein zweistelliger Millionenbetrag, müsse der Konzern aufbringen.

Der Unternehmensleitung warf Köppel eine „verantwortungslose Haltung“ vor. Dort herrsche offenbar „das Dinosaurier-Syndrom - viel Masse, wenig Hirn“. Durch das „üble Zusammenspiel“ der alten Umweltverwaltung mit Schering habe der „gigantische Umweltskandal“ lange Zeit vertuscht werden können, kritisierte Köppl. Nach Angaben der von der AL geführten Umweltverwaltung vom Freitag ist unter dem Gelände der Schering AG in der Müllerstraße im Wedding eine erhebliche Verseuchung festgestellt worden. Das Grundwasser sei bis in über 40 Meter Tiefe mit giftigen, krebserregenden Stoffen belastet.

„Besorgniserregend ist insbesondere die Vielzahl der Stoffe“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung vom Freitag. Danach wurden Kohlenwasserstoffe unterschiedlichster Art, Phenole, Säuren, Alkohole, Furane und chlororganische Verbindungen festgestellt, auch eine noch nicht bekannte Zahl anderer Stoffe, darunter auch männliche Sexualhormone. In der Hauptsache sei das Grundwasser mit leicht flüchtigen Verbindungen belastet, darunter die stark wassergefährdenden Substanzen Toluol, Benzol und Xylol. Es seien bis zu 100.000 Mikrogramm je Liter Wasser gefunden worden. Nach der Trinkwasserverordnung sei der Grenzwert für solche Stoffe 25 Mikrogramm, heißt es.