: WIDERRUF-betr.: "Erzwungener Kirchgang", taz vom 22.8.89
Ich sehe mich veranlaßt, die von mir geschilderte Darstellung auf der Knastbriefseite vom 22. August 1989, „Erzwungener Kirchgang“ insofern zu widerrufen, als das ich aus Gründen der Beweisnot nicht in der Lage bin, einwandfrei zu beweisen, daß Herr K. in dieser Weise vorgegangen ist.
Peter Becker, Berlin, Lehrter Straße
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