HBV klagt gegen Kaufhaus-Konzerne

Düsseldorf (ap/taz) - Weil sie den Tarifvertrag zum Ladenschluß torpediert sieht, will die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) gegen die Arbeitgeber des Einzelhandels klagen. Im Sommer hatten HBV und HDE (Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels) im Tarifvertrag den Arbeitsschluß auf 18.30 Uhr festgelegt. Der kurz zuvor in Bonn beschlossene Dienstleistungsabend schien für die Gewerkschafter damit gebannt. Pünktlich zum 1. Oktober, dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz über den Dienstleistungsabend in Kraft tritt, kündigten HDE, Karstadt und Kaufhof an, 80 Kaufhäuser blieben Donnerstagabend geöffnet. Ihre Begründung: Den Kaufhäusern entstünden Wettbewerbsnachteile gegenüber den kleinen, nicht an den Tarifvertrag gebundenen Läden, die mit dem Dienstleistungsabend Werbung machten.

Zwar sieht der Tarifvertrag Ausnahmen vor, nach Ansicht der Gewerkschaft jedoch nur, wenn der Wettbewerbsnachteil nachgewiesen wird. Dies, so Dieter Steinborn, zweiter Vorsitzende der HBV, sei jetzt noch gar nicht möglich. Die HBV wird in jedem Tarifbezirk vor dem Arbeitsgericht Klage gegen den regionalen Arbeitgeberverband einreichen.

GS