Miltärflughafen-Erweitereung geplatzt

■ Oberlandesgericht Oldenburg genehmigt Landkauf-Aktion der Flughafengegner

Gegner einer geplanten Erweiterung des Militärflughafens Wittmund haben einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob in einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung einen Beschluß des Landgerichts Aurich auf. Darin hatte das Gericht den Erwerb von gut einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche im Bereich der Flughafenerweiterung durch eine Bürgerinitiative untersagt, weil er zu einer „ungesunden Verteilung“ von Grund und Boden führe.

Nach Auffassung des Oberlan

desgerichts bedeutet der Erwerb des Grundstücks durch eine Käufergemeinschaft aus Angehörigen der Bürgerintiative keine „ungesunde Verteilung“ von Grund und Boden. Ein Landwirt, der als Konkurrent beim Kauf aufgetreten sei, habe selbst kein Interesse, seinen Betrieb mit dem Landkauf aufzustocken. Er wolle den Streifen lediglich gegen ein anderes Grundstück tauschen, das der Bund bisher an ihn verpachtet habe.

Die Bürgerinitiative Osterfeld, die die Klage der Wittmunder unterstützt hatte, freut sich in einer

Pressemitteilung: „Der lange Atem und der Gang durch alle Instanzen der Rechtsprechung haben sich gelohnt, insbesondere deshalb, weil hier zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein für die US-Luftwaffe vorgesehenes Gelände zunächst dem Zugriff des Militärs entzogen wird.“

Den neuen Eigentümern ist die landwirtschaftliche Fläche jetzt nur noch durch ein langwieriges Enteignungsverfahren zu nehmen.

dpa /taz

(Aktenzeichen: 10 Wlw 31/89 )