Private mit einer Stimme

■ Landesmedienanstalten verabschieden Jugendschutzrichtlinie

Deidesheim (dpa) - Die Landesmedienanstalten in den elf Bundesländern und Stadtstaaten wollen künftig Entscheidungen innerhalb ihrer rechtlichen Kompetenzen weitgehend gemeinsam treffen und für den privaten Rundfunk „mit einer Stimme sprechen“. Diesem Ziel sei die in Deidesheim (Landkreis Bad Dürkheim) beendete zweitägige 25. Direktorenkonferenz der föderativ gegliederten Anstalten des öffentlichen Rechts „ein gutes Stück nähergekommen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Konferenz und Direktor der Hamburgischen Anstalt für Neue Medien, Helmut Haeckel, vor Journalisten.

Die Landesmedienanstalten sind für Aufsicht, Konzessionen und Programmkontrolle der privaten Rundfunkveranstalter im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages und der entsprechenden Landesgesetze zuständig. Trotz ihrer föderativen Struktur mit rechtlich unterschiedlichen Voraussetzungen sei eine Zusammenarbeit in grundsätzlichen Fragen wie des Jugendschutzes, der Werbung, der Zulassung und der Programmkontrolle eine unabdingbare Notwendigkeit, sagte der Direktor der rheinland-pfälzischen Landesanstalt für private Rundfunkveranstalter, Rainer Hochstein.

Die Direktorenkonferenz habe, so Haeckel, den Entwurf einer gemeinsamen Richtlinie für den Jugendschutz verabschiedet, die lediglich noch der Zustimmung der Aufsichtsgremien bedürfe. Grundsatz sei die Eigenverantwortung der Rundfunkveranstalter für ihr Programm, wobei sie allerdings an die Bewertungen der Filmselbstkontrolle (FSK) gebunden seien. Die Landesmedienanstalten können an diese Verantwortlichkeit appellieren.