Schäuble legt Entwurf für Ausländergesetz vor

■ Nach den Vorstellungen des Bonner Innenministers sollen Aufenthaltsgenehmigungen künftig in abgestufter Form erteilt werden / Integration ausländischer Jugendlicher soll erleichtert werden / Zugleich fordert Schäuble die Straffung von Asylanerkennungsverfahren

Bonn (dpa/ap/taz) - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat gestern den Referentenentwurf für ein neues Ausländerrecht vorgelegt. Als wesentlichen Inhalt nannte der Minister, daß der bisher großzügige Ermessensspielraum der Behörden im Umgang mit Ausländern weitgehend eingeschränkt wird. Das mache zwar das Gesetz komplizierter, aber für Behörden wie Betroffene soll es damit berechenbarer werden.

Ein Beispiel dafür sei der Einbürgerungsanspruch für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Die im Referentenentwurf genannten Voraussetzungen sind im wesentlichen ein rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik seit acht Jahren und sechs Jahre Schulbesuch. Bisher sind zehn Jahre Aufenthalt die Voraussetzung für eine Einbürgerung, auf die aber kein gesetzlicher Anspruch besteht. Das Problem von Doppelstaatsbürgerschaften soll pragmatisch geregelt werden. „In der Regel“ gelte es zwar, eine Mehrstaatigkeit zu vermeiden, sie könne aber hingenommen werden, wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft nach dem Recht des Herkunftslandes unmöglich oder sehr problematisch sei.

Vorgesehen ist auch eine Abstufung der Aufenthaltsgenehmigungen nach Personengruppen und dem Zweck des Aufenthalts. Die allgemeine Form im Entwurf ist die Aufenthaltserlaubnis. Sie wird an keinen Zweck gebunden und befristet. Nach fünf Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis unbefristet verlängert werden, wenn unter anderem der Ausländer „sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann“. Nach acht Jahren kann dann eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Aufenthaltsberechtigung erteilt werden.

Studenten sollen nur eine befristete Aufenthaltsbewilligung erhalten. Sie schließt dann einen späteren Anspruch auf Bleiben in der Bundesrepublik aus. An die Stelle der bisherigen Duldung aus humanitären Gründen tritt eine Aufenthaltsbefugnis.

Die Neuregelung soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Minister rechnet dafür mit einer breiten Zustimmung „über die Koalition hinaus“. Gleichzeitig mit der Novelle müßten aber der weitere Zuzug begrenzt und die Zahl der Asylbewerber durch Straffung der Anerkennungsverfahren gesenkt werden.

Der Entwurf folgt im wesentlichen den Eckdaten, die von den Koalitionspolitikern Johannes Gerster (CDU), Hermann Fellner (CSU) und Burkhard Hirsch (FDP) im April vorgelegt wurden. Mit den Sozialdemokraten sind nach Angaben Schäubles Gespräche über das Ausländerrecht in naher Zukunft vorgesehen.

Der jetzt präsentierte Entwurf vollzieht eine deutlich Abkehr von den Vorstellungen des früheren Bundesinnenministers Friedrich Zimmermann (CSU), der eine Aufteilung in Ausländerintegrationsrecht und Ausländeraufenthaltsrecht angestrebt hatte. Schäuble unterstrich, daß auch weiterhin die Abschiebung eines Flüchtlings bei politischer, religiöser oder rassischer Verfolgung verboten sein soll. Künftig solle jedoch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nach Ablehnung von Asyl auch über das Abschiebungsverbot entscheiden. Der Innenminister machte gleichzeitig deutlich, daß bei der jetzigen Lage Asylanträge von Polen als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden müßten.

Wg.