Datenschützer bleiben

■ Präsident des Abgeordnetenhauses Wohlrabe verbietet öffentliche Anhörung der Datenschutz-Kandidaten

Der Präsident des Abgeordnetenhauses Wohlrabe hat dem Ausschuß „Datenschutz“ verboten, die für den 11.Oktober dieses Jahres vorgesehene öffentliche Anhörung der Kandidaten für das Amt des Datenschutzbeauftragten durchzuführen.

Der Ausschuß wollte alle Bewerber und Bewerberinnen für das neu zu besetzende Amt öffentlich anhören und zu ihren Vorstellungen befragen. Ähnlich einer Antrittsvorlesung bei Universitätsprofessoren sollte auch die Besetzung dieses von der interessierten Öffentlichkeit begleitet werden können. Das ist nach Auffassung von Präsident Wohlrabe „rechtlich nicht zulässig“.

Der Ausschuß überschreite seine Kompetenzen, da er nicht mehr Rechte haben könne als das Abgeordnetenhaus. Das aber wähle zwar den Datenschutzbeamten, wähle ihn allerdings nicht aus.

Ein Ausschuß dürfe genausowenig wie das Parlament in den Auswahlprozeß eingreifen. Wohlrabe „bittet“ nun den Ausschußvorsitzenden Hildebrandt, den Punkt der Tagesordnung wieder abzusetzen.

bf