Computersabotage ungeklärt

■ Richter nahm Computer-Schnellkurs bei Angeklagtem

„Computersabotage“ stand auf der Presseinformation, mit der die Staatsanwaltschaft auf ein Verfahren hinwies. Vor Gericht stand gestern ein 25 Jahre junger Elektronik -Ingenieur.

„Ich habe mein Hobby zum Beruf machen können“, erzählte er. In seiner Lehrzeit bei der Firma GDT schrieb er ganz eigenständig ein neues Programm für Registrierkassen, das auf auf der Cebit-Messe '87 vorgestellt werden sollte. Aber wenige Tage vor der Messe stellte der GDT-Chef fest, daß die entscheidende Diskette mit dem Programm leer war. Nur ein höhnischer Spruch: „Na, Programm noch nicht gefunden?? Wirst Du auch nicht“, war noch abgespeichert. Die GDT verklagte den Lehrling wegen „Sachbeschädigung“ (§ 303 StGB).

Amtsrichter Schulz gab sich gestern über mehrere Stunden Mühe, die fachlichen Details des

Vorgangs in eine gerichtsver wertbare Sprache zu übertragen. „Was haben Sie da gerade gesagt? Epromm?„

Der Lehrling erklärte bereitwillig. Auch, daß ein „Diskettendoktor“ kein Fachmann, sondern ein Computer -Programm ist, lernte der Richter. Aber in alle Details wollte er an einem Tag doch nicht einsteigen: „Wir machen uns da keine Gedanken drüber, dann kommen wir am besten damit klar“.

Als die „Computersabotage“ bei GDT auffiel, hatte der Lehrling seine Prüfung schon bestanden und den Betrieb seit einigen Wochen verlassen. Richter Schulz sprach ihn v.a. deshalb frei. Begründung: Es hätte wohl jeder, der in dem Betrieb arbeitet, in der Zwischenzeit auch ohne besondere Kenntnisse des Betriebssystems diese Diskette manipulieren können.

rk