Zweifelhafte Zeugen

■ Polizeizeugen werden vor Gericht nicht mehr gehört

Zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilte gestern die VII. Strafkammer des Landgerichts Bremen den 23-jährigen Palästinenser Mohamad K. Die Kammer hielt den Angeklagten für schuldig, im Sommer letzten Jahres mindestens 40 Gramm Heroin verkauft zu haben. Außerdem war er im August 1988 an einem Coup beteiligt, bei dem 150 Gramm Gewürzmischung als Heroin an Verbindungsmänner der Polizei verkauft werden sollten.

Die drogenabhängige Prostituierte Susanne P. war die Hauptbelastungszeugin in diesem Prozeß. Sie sollte im Auftrag der Polizei das angebliche Heroingeschäft anschieben, indem sie einen amerikanischen Militärpolizisten als potentiellen Kunden bei den Händlern einführte. Inwieweit sie für ihre Spitzeldienste von der Polizei erpreßt oder belohnt worden ist, blieb während des gesamten Prozesses unklar. Da Susanne P. im Oktober letzten Jahres ermordet worden war, lagen ihre Aussagen vor Gericht

nur noch als Polizeiprotokolle vor. Unter welchem (Polizei-) Druck sie ausgesagt hat (immerhin stand sie während der Vernehmungen unter Heroin ), hätten allein die Polizeizeugen berichten können. Das dabei dann auch kriminelle Fahndungs -und Vernehmungsmethoden der Rauschgiftfahnder öffentlich geworden wären, verhindert das Urteil des Gerichts: Die Bewährungsstrafe war die Bedingung des Rechtsanwalts für den Verzicht auf die Zeugen.

In der Urteilsbegründung gab das Gericht zu, daß die genauen Zusammenhänge um Entstehung und Ablauf des Gewürzdeals nicht klar aufgedeckt werden konnten. Warum sich die Richter in diesem Prozeß selbst um die Aufklärung geprellt haben, bleibt ihr Geheimnis. Vernehmungsgründe hätte es genug gegeben. So hatte der Zeuge R. in diesem Prozeß ausgesagt, daß er für „bestimmte Tätigkeiten“ von der Polizei Geld bekommen habe.

mad