LehrerInnen gegen Tiefflüge

■ Personalrat schlägt bei Diepholzer Schulaufsicht Alarm

Sie kommen meist aus west-oder südlicher Richtung, ihr Etappenziel ist der Sulinger Kirchturm, weithin sichtbare Orientierung in einer vorbeifliegenden Landschaft. Dort müssen die ohrenbetäubenden Fluggeschosse ab-und umdrehen, denn weiter östlich beginnt die Lufthoheitszone der Hubschrauber von Nienburg. So sind manche Gemeinden im südlichen Teil des Landkreises Diepholz verurteilt, unwillige Zeuginnen viel zu vieler Tiefflüge zu sein.

Lehrerkollegien aus Diepholz, Barnstorf, Sulingen und Wagenfeld waren es vor allem, die mit eindringlichen Schilderungen des tiefflugbelasteten Schulalltags zu einer einstimmig beschlossenen Resolution des Lehrerpersonalrates beim Schulaufsichtsamt Diepholz beitrugen. Ein Ende der Lärmbelästigung wird dort gefordert, weil Fluglärm Gesundheitsschäden verursache, weil Fluglärm immer eine empfindliche Störung des Unterrichts sei und phasenweise Lernen ganz unmöglich mache.

Auf den Bildern eines Malwettbewerbs an öffentlichen Schulen wurden die Tiefflieger über

mächtig, die Menschen waren klitzeklein. Schulkinder warfen sich auf den Klassenboden, um sich vor den vorbeitosenden Flugzeugen zu schützen. „Es war erschreckend, was da rauskam, gerade bei Grundschulkindern“, sagt heute der Lehrerpersonalratsvorsitzende Heiner Gutschmidt.

Einmal Sulingen und retour, diese Flugroute bedeutet für manche Gemeinden im südlichen Teil des Landkreises Diepholz gerade zu Manöverzeiten und bei klarem Wetter eine massive Lärmbelästigung den ganzen Tag über. Bis zu 10 Überflüge pro Unterrichtsstunde, das sei durchaus nichts Ungewöhnliches, berichten LehrerInnen. Ganz und gar unmöglich sei Unterricht im Freien geworden, der Sportkurs, das anschauliche Lernen in der Biologie oder schlicht das schöne Wetter. Gegen den Krach hilft nur der Rückzug in thermopenscheiben-geschützte Klasenzimmer. Mit der kürzlich verfaßten Resolution will der Personalrat insbesondere den niedersächsischen Kultusminister auffordern, seiner Fürsorgepflicht Rechnung zu tragen. an