Unvereinbarkeitsbeschluß für „Republikaner“

Gewerkschaft Holz und Kunststoff schließt als erste DGB-Organisation die Mitglieder rechtsradikaler Parteien aus / REPs verfolgen verfassungs- und gewerkschaftsfeindliche Ziele / DGB-Chef Breit plädiert für Aufklärung und gegen Unvereinbarkeitsbeschlüsse  ■  Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) - Die Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK) hat als erste Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beschlossen, auch die einfachen Mitglieder der rechtsradikalen „Republikaner“ auszuschließen. Einstimmig entschied der GHK-Kongreß gestern in Würzburg, daß damit ein politiches Signal gesetzt werden soll, um den Tendenzen einer schleichenden Gewöhnung an die „Republikaner“ und deren Verharmlosung als „Normalisierung der Parteienlandschaft“ entgegenzutreten. Im Gegensatz dazu hat der DGB einen derartigen Beschluß bisher abgelehnt. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) beschloß dagegen Ende September, nur die Funktionsträger rechtextremistischer Parteien auszuschließen.

Für die 147.000 ArbeitnehmerInnen in der GHK gilt nun, daß die Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ ebenso unvereinbar mit der Gewerkschaftszugehörigkeit ist wie die Parteizugehörigkeit bei den Nationaldemokraten (NPD), der Deutschen Volksunion (DVU), der Nationalistischen Front (NF) und der FAP. Die „Republikaner“ verharmlosen nach Auffassung der GHK nicht nur die Verbrechen des Nationalsozialismus, sie verfolgen auch nationalistische und „großdeutsche“ Ziele. Darüber hinaus wolle die Schönhuber-Truppe die Pressefreiheit und andere Grundrechte einschränken und die Gewerkschaftsfreiheit und die Tarifautonomie zerschlagen.

Die Gewerkschaft müsse auf allen Ebenen tätig werden, um den Einfluß der „Republikaner“ wirkungsvoll zurückzudrängen, heißt es in dem verabschiedeten Antrag weiter. Der politischen Auseinandersetzung komme eine besondere Bedeutung zu, weil es den „Republikanern“ mit ihren demagogischen Parolen gelungen sei, die Unterstützung und die Stimmen unzufriedener BürgerInnen zu bekommen. Wie die Einzelgewerkschaft nun die Parteizugehörigkeit ihrer sämtlichen Mitglieder überprüfen will, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.

Eine Sprecherin der Gewerkschaft meinte dazu, daß die Mitglieder in den Firmen - zumal die Klein- und und Mittelbetriebe in der Branche überwiegen - bekannt sein dürften. Mit den einzelnen „Republikanern“ sollte erst geredet werden. Sollten sie aber dann an den Zielen der Schönhuber-Partei festhalten, müßte der Unvereinbarkeitsbeschluß greifen.

Im Bundesvorstand des DGB wurde der Vorstoß der GHK verhalten kommentiert: „Die GHK ist eine autonome Organisation, und das ist allein ihre Entscheidung.“ DGB -Chef Ernst Breit vertrat vorgestern noch in Bad Mergentheim die Auffasssung, daß Unvereinbarkeitsbeschlüsse nicht sinnvoll wären. Die Gewerkschafter müßten vielmehr die verstärkte inhaltliche Auseinandersetzung mit den „Republikanern“ suchen.

Ein pauschaler Unvereinbarkeitsbeschluß könne dazu führen, daß das Problem vorschnell als erledigt betrachtet werde. Die Düsseldorfer DGB-Zentrale plant zur Zeit eine großangelegte Informations- und Aufklärungskampagne gegen Rechtsradikalismus.