Keine Panik

■ Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Ausländerwahlrecht läßt beide Koalitonsparteien ungerührt

Ohne größere Gefühlswallungen haben SPD und AL die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Kenntnis genommen, rund 6.700 AusländerInnen in Schleswig -Holstein erst einmal nicht wählen zu lassen. Inhaltlich sei nichts entschieden, die Entscheidung habe rein „formalen Charakter“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ditmar Staffelt. Er könne sich vorstellen, daß seine Fraktion nach ihrer Sitzung am kommenden Dienstag für die Einbringung des Antrages stimme. Eventuell müsse die Begründung zum Entwurf noch einmal überarbeitet werden.

Den gemeinsam von SPD und AL formulierten Gesetzentwurf hatten die Alternativen bereits vor einer Woche auf den parlamentarischen Weg geschickt. „Die vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat in der Sache alles offengelassen“, erklärte AL-Pressesprecher Stefan Noe. Bestärkt fühlte sich dagegen die CDU, die den Senat aufforderte, bis zur endgültigen Entscheidung des BVG das kommunale Wahlrecht nicht einzuführen. Selbige wird das BVG erst 1990 treffen, wobei sowohl das kommunale Ausländerwahlrecht in Schleswig Holstein als auch in Hamburg zur Diskussion steht. Bis dahin wünschen sich die Christdemokraten einen „breiten Dialog“ zwischen BürgerInnen, Parlament und Senat.

Etwas druckvoller meldet sich nun auch die SPD auf Bezirksebene zu Wort. Der Weddinger Sozialstadtrat Hans Nisble sieht keinen Grund, die Einführung des Ausländerwahlrechts noch länger hinauszuzögern. Dies sei ohnehin eine Frage des politischen Willens. Er verweist auf das aktualisierte Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD), wonach dem kommunalen Ausländerwahlrecht keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, daß das überarbeitete Gutachten fast zwei Monate in der Obhut des Parlamentspräsidenten Jürgen Wohlrabe (CDU) ruhte. Der hatte es schlicht für „unvollständig“ erklärt und dem WPD nahegelegt, unter anderem die Argumente des CDU/CSU -Bundestagsfraktion und den vorläufigen BVG-Entscheid miteinzubeziehen. Die SPD will aufgrund dieses Vorfalls dafür sorgen, daß die Kompetenzen des Parlamentspräsidenten eingeschränkt werden. Eine „Riesendebatte“ habe es deswegen bereits im Ältestenrat gegeben, sagte Staffelt.

anb