Fahrkartenvergütung ist ein Flop

■ BremerInnen favorisieren zum Einkauf weiter ihr Auto

Dürfen Einzelhändler ihren KundInnen Bus-oder Straßenbahnfahrkarten im Kaufpreis vergüten oder betreiben sie damit wettbewerbsverzerrende Geschäftspraktiken? Was derzeit höchstrichterlich beim Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt wird, läuft zumindest in Bremen zur Zeit an der Realität völlig vorbei. Hier weigern sich nämlich nicht nur Handelskammer und Einzelhandelsverbände beharrlich, mit solchen finanziellen Anreizen KundInnen zu bewegen, die Hände von ihrem vertrauten Blech zu lassen. (vgl. taz vom 30.9.)

Wenn nämlich einmal ein Einzelhändler den avantgardistischen Versuch unternimmt, die konventionellen Einkaufsgewohnheiten seiner Kunden zu knacken, wird er rasch von der Wirklichkeit eingeholt. Denn die AutofahrerInnen lassen trotz entsprechender Angebote von ihren Fahrgewohnheiten

nicht ab. Der Naturmöbelladen „Ahorn“ zum Beispiel bietet seit April diesen Jahres 1,50 Mark pro Buskarte und Kunden auf eine Kaufsumme von mindestens zehn Mark an. Resultat der Aktion: Nicht eine Vergütung registrierte der Laden während des letzten halben Jahres.

Dabei ist die Lage des Geschäfts am Dobbenweg geradezu prädestiniert zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, denn an der vierspurigen Großkreuzung wird die Parkplatzsuche zum Glücksspiel. „Es gibt eigentlich keinen Grund, zum Möbelkauf mit dem Auto zu fahren“, meint Sibylle Göttert, Geschäftsführerin bei Ahorn. Für sie ist der Flop mit der Fahrkartenvergütung, für die das Geschäft mit viel Aufwand geworben worden hatte, ein Rätsel. Nicht einmal die erklärtermaßen ökologisch orientierte Klientel des Ladens greift auf ein solches Angebot zurück.

mad