Feierabend oder Dienstleistungsabend?-betr.: "Menschenrecht und Konsum", taz vom 7.10.89

betr.: „Menschenrecht und Konsum“, taz vom 7.10.89

Die Beispiele für akzeptierte Arbeitsschlußzeiten, die Vera Gaserow anführt, sind untauglich, da es sich hier um Dienstleistungen handelt, die vom/von BürgerIn nur selten in Anspruch genommen werden. Hier kann dem/der VerbraucherIn schon mal eine Ausnahmeregel zugemutet werden.

Konsequenterweise müßte Vera Gaserow jetzt Dienstschluß 18 Uhr für BusfahrerInnen, TaxifahrerInnen, Polizei, Feuerwehr etc. fordern. Oder sind diese Menschen weniger schutzwürdig als VerkäuferInnen?

Hell, Hamburg 50

Deine gesellschaftlichen Vorstellungen stammen wohl noch aus dem christlichen Volksboten? Etwa so: Vater schuftet von früh bis spät im Büro oder in der Fabrik; Mutter versorgt die Familie und den Haushalt, wozu auch das Einkaufen tagsüber gehört, zur Familie zählen auch die noch unverheirateten erwachsenen Töchter, sie wohnen bei den Eltern und arbeiten zum Beispiel als Verkäuferinnen.

Hast Du schon mal von Alleinlebenden gehört, die sich ihr Brot und - als Alleinerziehende - das Brot ihrer Kinder durch Berufstätigkeit mit festen Arbeitszeiten verdienen müssen?

Nein, die Lösung heißt: nicht kein „Dienstleistungsabend“, sondern mindestens deren zwei - damit die Verkäuferinnen des einen Abends gemäß Schichtplan am zweiten Abend selbst einkaufen können. Und wenn die Geschäfte regelmäßig länger aufhätten, würden sich auch die öffentlichen Verkehrsmittel darauf einstellen.

Helmut Richter, Frankfurt am Main 70