Pflugschar-Prozeß: Sabotageversuch

■ Staatsanwalt wertet Beschädigung von Pershings vor dem Stuttgarter Landgericht nur als versuchte Sabotage / Friedensforscher Sternstein fragt nach dem Gewissen der Soldaten

Stuttgart (taz) - Im Pflugschar-Prozeß vor dem Stuttgarter Landgericht bleibt es beim Vorwurf der versuchten Sabotage. Die vier Angeklagten Susanne Mauch-Friz, Stellan Vinthagen, Heike Huschauer und Wolfgang Sternstein waren im Dezember 1986 in die Schwäbisch Gmünder Hardt-Kaserne eingedrungen und hatten einen Pershing-Transporter mit Bolzenschneidern und Vorschlaghämmern beschädigt. Der Staatsanwalt wertete die Tat der Pflugschärler in seinem gestrigen Plädoyer lediglich als Sabotageversuch, weil es ihnen nicht gelungen war, die Kampfkraft der amerikanischen Truppe tatsächlich einzuschränken. Denn für den beschädigten Pershing -Transporter, der etwa 90 Tage außer Gefecht gesetzt worden war, hatte ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestanden. Er forderte jetzt 120 Tagessätze für Wolfgang Sternstein als Wiederholungstäter und je 70 Tagessätze für die drei anderen Pflugschar-AktivistInnen.

Die ließen in ihren Schlußworten gestern keinen Zweifel daran, daß sie weitermachen werden: Stellan Vinthagen beispielsweise, an der Organisation weiterer Pflugschar -Aktionen beteiligt, lud alle Anwesenden (das Hohe Gericht eingeschlossen) zum nächsten Treffen nach Holland ein. Heike Huschauer, SPD-Stadträtin in Neuss, machte noch einmal deutlich, daß sie für das Leben, für die Kinder und für das Reich Gottes zum Hammer gegriffen hätten. Zu den irrationalen Mitteln Hammer, Blut und Gebet deshalb, weil auf rationale Weise - wie Petitionen schreiben oder Gespräche suchen - an die verantwortlichen Politiker nicht mehr heranzukommen sei.

Geknistert hatte es im Gerichtssaal, als es um die Frage nach dem Gewissen der verantwortlichen Soldaten ging. Friedensforscher Sternstein hatte dafür die nach den Nazi -Prozessen festgelegten Nürnberger Prinzipien bemüht. Danach ist jeder für sein Tun verantwortlich, auch wenn er auf Befehl oder Weisung handelt. Die Urteilsverkündung, wurde vom Gericht auf Donnerstag verschoben.

Uwe Rosentreter