Berliner SPD hat keine Angst vor Karlsruhe

■ Heute Antrag zum kommunalen Ausländerwahlrecht / Karlsruher Entscheidung spielt „inhaltlich keine Rolle“ / SPD legt Wert auf ausführliche parlamentarische Diskussion / Zweite Lesung vermutlich erst nach der endgültigen Entscheidung des BVerG

Berlin (taz) - Nachdem die Alternative Liste im Alleingang vorausgeeilt ist, wird heute auch die Berliner SPD einen Gesetzesantrag zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts einbringen. Die Formulierung war bereits vor Wochen von ExpertInnen beider Parteien erarbeitet worden, folglich liegen dem Parlament nun zwei wortgleiche Anträge vor. Man lege jedoch Wert auf den demonstrativen Akt, erklärte der ausländerpolitische Sprecher der SPD Eckhard Barthel zum gemeinsamen Beschluß von Fraktion und Landesvorstand.

Bei aller inhaltlichen Harmonie war in den letzten Monaten zwischen SPD und AL ein Streit über den Terminplan entstanden. Die SPD hatte sich geweigert, den Antrag noch vor der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein einzubringen. Dessen Urteil habe jedoch keinerlei inhaltliche Bedeutung, erklärte Barthel jetzt. Dem Gesetzesantrag stünde deshalb nichts im Wege. In der SPD geht man allerdings davon aus, daß die entscheidende zweite Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus erst nach dem Hauptverfahren des Verfassungsgerichts stattfindet, das für Mitte nächsten Jahres erwartet wird. „Das ist auch in meinem Sinne“ sagte Barthel. „Wir möchten eine breite und ausführliche Diskussion“. Geplant seien auch Anhörungen zur Situation in anderen Ländern.