NRW-Parlament beschließt Frauenquote

■ Frauenförderungsgesetz gegen CDU- und FDP-Stimmen verabschiedet / Die Hälfte der Stellen im öffentlichen Dienst für die Hälfte des Himmels / Klagen von Männern gegen die bevorzugte Einstellung und Beförderung von Frauen werden nun keinen Erfolg mehr haben

Düsseldorf (taz) - Der nordrheinwestfälische Landtag verabschiedete am Mittwoch gegen die Stimmen der CDU und FDP das Frauenförderungsgesetz für Frauen im öffentlichen Dienst (FFG). Damit legt NRW als erstes Bundesland eine Frauenquote von 50 Prozent gesetzlich fest. Nach dem Gesetz müssen Frauen bei gleicher Qualifikation im öffentlichen Dienst solange bevorzugt eingestellt und befördert werden, bis ihr Anteil dem der Männer entspricht, „sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen“.

CDU- und FDP-ParlamentarierInnen ging das Gesetz in seinen Auswirkungen zu weit, andererseits lehnten sie es aber ab, weil es für die Gleichberechtigung der Frauen insgesamt nicht weit genug gehe. Die FDP-Abgeordnete Witteler-Koch sagte, bloße Arbeitsmarktkorrekturen zugunsten der Frauen könnten keine gesellschaftliche Gleichstellung bewirken. Die Quotierung würde Frauen „in Karriere- und Familienfrauen spalten“. In diese Richtung ging auch der Entschließungsantrag der CDU, die statt des Frauenförderungsgesetzes ein „Gesetz zum Ausgleich der durch Familienarbeit verursachten Nachteile bei Frauen und Männern im öffentlichen Dienst“ wollte und damit die berufliche Förderung von Frauen an ihre Mutterschaft knüpfte.

Die NRW-Gleichstellungsbeauftragte Ilse Ridder-Melchers (SPD) verurteilte in ihrer Rede die Polemik gegen angeblich minderqualifizierte Quotenfrauen. Nur die Privilegien der Männer gegenüber gleich qualifizierten Frauen würden eingeschränkt. Durchaus richtig erkannte der FDP-Abgeordnete Heinz Lanfermann, daß das Frauenförderungsesetz „Unfrieden in die Behörden unseres Landes“ tragen werde. Seiner Auffassung, daß das Gesetz dem Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes widerspreche, begegnete die SPD mit dem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Benda, nach dem Gesetzgeber handeln müßten, um Benachteiligungen von Frauen zu beheben. Für Ministerpräsident Rau ist das Gesetz das „Herzstück unserer Politik für Frauen in dieser Legislaturperiode“.

Formal ist das neue Gesetz eine Weiterentwicklung der nordrheinwestfälischen Frauenförderungsrichtlinen aus dem Jahr 1985. Wesentlich stärken wird es die Arbeit der Gleichstellungsstellen. Im Juni dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster nach der Klage eines Bochumer Realschullehrers entschieden, daß Verwaltungsrichtlinien zur Frauenförderung für die bevorzugte Einstellung von Frauen keine ausreichende Grundlage darstellen. Solche Urteile sind nun nicht mehr möglich.

Zukünftige Maßnahmen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst, sagte Ridder-Melchers mit Blick auf das Kriterium „gleiche Qualifikation“ bei Einstellungsentscheidungen, müsse sich nun darauf richten, bisherige Qualifikationsprofile, die sich an Männern orientieren, zu verändern und den Anteil von Frauen in den Auswahlkommissionen bei Stellenbesetzungen zu erhöhen.

Bettina Markmeyer