Ein Gedanke - kein Plagiat

■ Gericht verbietet dem Donat-Verlag, zu behaupten, der „Papalagi“ sei ein Plagiat

Das Landgericht Stuttgart hat am 17.10.89 Recht gesprochen: Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 DM wird dem kleinen Bremer Verlag Donat untersagt, weiter das Buch von Hans Paasche „Die Forschungsreise des Afrikaners Lukanga Mukara ins Innere Deutschlands“ zu verbreiten, solange darin behauptet wird, der „Papalagi“ sei ein ungeschicktes Plagiat. Ungeahnt hohe Schadensersatzforderungen und angesichts des Streitwertes gepfefferte Gerichtskosten kommen auf Donat zu.

„Die Unsitte der Kleider bringt es mit sich, daß die Männer und Frauen der Wasungu heiraten, ohne zu wissen, wie sie nackt aussehen ... Über die Füße streifen die Wasungu enge Gewebe aus Schafwolle, wodurch sie die Zehen gewaltsam zusammenpressen ... die Füße umkleidet er mit genähtem Kalbfell ... die Wasungu aber teilen die Menschen ein nach dem, was sie tun. Sie wollen, daß jeder Mensch nur eine bestimmte Narrheit tue, damit Unterschiede entstehen ... jeder (muß) bei seiner Arbeit bleiben und darf nie etwas anderes tun, sie sind fortgesetzt in Bewegung, um sich gegenseitig die Ruhe zu stören, um dafür zu sorgen, daß alle Menschen fortwährend durcheinander laufen müssen und nicht zum Nachdenken kommen.“

Bekannt? Wer jetzt auf den in

den Siebzigern überaus verbreiteten „Papalagi“ tippt, tippt daneben: Dies sind Zitate aus Hans Paasches „Die Forschungsreise des Afrikaners Lukanga Mukara ins Innere Deutschlands“, einem fiktiven Text in Briefform, der 1912/13 zunächst im „Vortrupp“, einer neoromantischen „deutschen Zeitschrift für das Menschtum unserer Zeit“ erschien. Zwei Jahre später kam

Erich Scheuermann mit seinem „Papalagi“ heraus. Der „Papalagi“ ein Plagiat?

1984 erschien bei Donat eine Neuausgabe der Lukanga Mukara -Briefe, 1988 eine weitere, schönere. Hier schrieb der Politologe Iring Fetscher ein Nachwort, in dem er den „Papalagi“ als „ungeschicktes Plagiat, das den Afrikaner in einen Südseehäuptling verwandelt und seine Kritik ver

harmlost“, bezeichnet. Daß der „Papalagi“ „zu einem Kultbuch werden konnte, spricht für den ursprünglichen Text“. Für Mai '89 hatte der Heyne-Verlag das „Kultbuch“ angekündigt; der Goldmann-Verlag bekam das rechtzeitig spitz, besorgte sich von Donat die Lizenz und machte ein Taschenbuch mit dem Hinweis „Der Urpapalagi“ auf dem Titel. Der Plagiatsvorwurf fand breite Berücksichtigung u.a. im „Börsenblatt“, und nun kam die Sache vor Gericht; der Lizenzinhaber des „Papalagi“ sah sich unlauter wettbeworben.

Das Gericht entschied ganz formal; der Plagiatvorwurf sei eindeutig zu Wettbewerbszwecken erhoben worden und als solcher unlauterer Wettbewerb. „Ob die Behauptung ..., daß 'Der Papalagi‘ ein Plagiat sei, richtig ist, wird von der Kammer nicht abschließend beschieden ...“ Viel Verständnis zeigt das Gericht dabei für Scheuermann: „Das Prinzip der Freiheit der Gedanken läßt den Autoren das Recht, den gleichen Stoff eigenschöpferisch zu bearbeiten. Dabei können sich zwangsläufig auch Ähnlichkeiten in Details ergeben. ... Scheuermanns Papalagi enthält ... eine eigene Gedankenführung.“ Bu