Fünf Jahre Berufsverbot für schwulen Pastor

Evangelische Kirche bleibt stur auf reaktionärem Kurs: Hans-Jürgen Meyer aus Amt und Würden katapultiert / Übles Urteil im hannoverschen „Amtszuchtverfahren“ als vorläufiges Ende des Falls / Meyer wollte nichts, als „privat in Ruhe gelassen zu werden“  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Die evangelische Kirche ist und bleibt schwulenfeindlich. Die „Kammer für Amtszucht“ der hannoverschen Landeskirche hat am Freitag abend ein fünfjähriges Berufsverbot gegen den Pastor Hans-Jürgen Meyer verhängt.

Das Kirchengericht wertete es als „Amtspflichtverletzung“, daß der Seelsorger „in einer homosexuellen Partnerschaft lebt“, und versetzte ihn für fünf Jahre in den sogenannten „Wartestand“. Für diesen Zeitraum verliert Pastor Meyer damit alle Rechte eines Seelsorgers. Er darf weder „öffentlich das Wort verkünden“ noch „die Sakramente verwalten“, und auch alle anderen Amtshandlungen sind ihm untersagt. Auch die Kosten des „Amtszuchtverfahrens“, in dem eine Berufung zugelassen wurde, soll der schwule Pastor tragen.

Die evangelische Kirche hatte den Pastor schon seit 1984 mit dienstrechtlichen Verfahren verfolgt. Nachdem im Amtszuchtverfahren gegen den hannoverschen Pastor Klaus Brinker, der ebenfalls wegen seiner Homosexualität nicht Seelsorger bleiben durfte, der Name Hans-Jürgen Meyer genannt worden war, wurde auch Meyer nach siebenjähriger Tätigtkeit als Gemeindepastor suspendiert. Dieses erste Amtszuchtverfahren endete allerdings im Jahre 1986 mit einem Kompromiß: Meyer zog mit seinem Partner aus seiner Dienstwohnung in eine Privatwohnung um, erklärte sich bereit, von da an statt in der Gemeinde mit Behinderten in der Diakonie zu arbeiten, und blieb ordinierter Seelsorger.

Unter anderem wegen einer Anfrage der badischen Landeskirche, in der sich ein homosexueller Pastor gegenüber der Kirchenleitung auf das Beispiel des schwulen hannoverschen Pastors berufen hatte, sah sich das Landeskirchenamt zwei Jahre später veranlaßt, das Amtszuchtverfahren gegen Pastor Meyer wiederaufzunehmen.

Das Landeskirchenamt warf nun Pastor Meyer vor, er stelle in der Öffentlichkeit seine „homosexuelle Partnerschaft als der Ehe gleichberechtigt“ dar. „Eine homosexuelle Partnerschaft“, so lautete die schwulenfeindliche Argumentation der Landeskirche, bleibe „jedoch hinter dem biblischen Schöpfungsangebot zurück.“ Ein vor der Öffentlichkeit in einer homosexuellen Partnerschaft lebender Pastor würde ein Beispiel geben, „das für andere eine orientierende Wirkung haben kann“.

Damit bekannte sich das Landeskirchenamt zur kirchlichen Doppelmoral: Es warf Pastor Meyer vor allem vor, in der Öffentlich eine Anerkennung seiner homosexuellen Partnerschaft verlangt zu haben. Pastor Meyer bestritt allerdings in dem Verfahren, jemals diesen Anspruch auf Anerkennung der „schwulen Ehe“ erhoben zu haben, und verlangte von der evangelischen Kirche schlicht, „privat in Ruhe gelassen“ zu werden. Er wolle einfach weiterhin Pastor bleiben und weiterhin mit seinem Partner zusammenleben, sagte Meyer noch am Freitag vor Beginn der Verhandlung. Vergebens: Die Evangelische Kirche blieb auf Betonkurs.