Gerichtsmediziner mußte Gutachten revidieren

■ Rosemarie C. starb durch Gewalt

Rosemarie C. starb an einer Gehirnblutung, die in Folge der Gewalteinwirkung durch Rolf-Dieter M. entstand. Diese eindeutige Aussage machte gestern der Rechtsmediziner von Karger vor der Großen Strafkammer. Eine „nicht routinemäßige“ Untersuchung des ZKH-Ost, zwei Tage vor dem Tod von Rosemarie C., erschütterte das von v. Karger zunächst erstellte Gutachten, das als Todesursache den Zusammenhang von Alkoholismus und Diabetis feststellte, und damit die Entlassung des Angeklagten Rolf-Dieter M. aus der U-Haft ermöglichte (vgl. taz v. 17.10.). Warum die Kopfverletzung, die durch den Sturz auf einen Zeitungsständer entstanden war, erst in diesem Zusammenhang als Todesursache beachtet wurde, hat das Gericht nicht geklärt. Es mußte jedoch gestern die zunächst abgemilderte Anklage auf Körperverletzung jetzt durch den Zusatz „mit Todesfolge“ wieder verschärfen. Einen „Tötungsvorsatz“ konnte das Gericht nicht erkennen. Das schier endlose Vor

strafenregister des Angeklagten weist neben Diebstahl, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Brandstiftung, vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr auch Mißhandlung von Frauen auf. Obwohl er von Gerichten immer wieder darauf hingewiesen worden war, wozu er unter Alkohol fähig sei und deshalb nicht mehr mit „verminderter Schuldfähigkeit“ rechnen könne, waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger gestern einig, daß es sich hier nur um einen „minderschweren Fall“ handelt, wofür eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren vorgesehen ist. Neben dem Alkoholismus sei eine „tiefgreifende Persönlichkeitsfehlentwicklung“ Ursache für die Tat von Rolf -Dieter M. Er habe, so Pflicht verteidiger Borttscheller, nie eine Partnerin kennengelernt, die seinem Wunsch nach Liebe und Geborgenheit hätte gerecht werden können. Auch nach Ansicht des Richters sei M. immer an die „falschen Frauen“ geraten. Urteilsverkündung ist am kommenden Montag.

mb