Begriffsverwirrung-betr.: Berichtigung zu Berliner Leistungen für Aus-/ÜbersiedlerInnen, taz vom 23.10.89

In unserer Ausgabe von gestern stand zu lesen, daß die Berliner Leistungen für Aus- und Übersiedler gekürzt werden sollen, um damit im nächsten Jahr 25 Millionen Mark einzusparen. Diese Aussage ist nach wie vor richtig, der Fehler steckt jedoch, wie so oft, im Detail. Das einmalige Überbrückungsgeld von 55 Mark haben bisher nur Aussiedler aus Ostblockstaaten erhalten, nicht aber DDR -Übersiedler. Deshalb kann es nur für Aussiedler gekürzt werden. Für beide Gruppen fällt in Zukunft die Umzugsbeihilfe weg, und sie werden nur noch einen Monat umsonst U-Bahn fahren können. Die Begriffsverwirrung kursierte nicht nur in den Redaktionen, sondern wurde in offiziellen Erklärungen der Senatspressestelle verteilt. Auch auf Nachfragen erklärte der Regierende Momper gestern erneut, die Kürzungen würden für Aus- und Übersiedler gelten. Erst durch Nachfragen bei der Senatsverwaltung für Soziales klärte sich der Irrtum auf. Auch daß der Senat in Zukunft abgelehnte Asylsuchende aus Ostblockstaaten zurückschicken will, wie es gestern mündlich und schriftlich von Momper erklärt wurde, ist in dieser Formulierung falsch. Sie erweckt den Eindruck, als ob das auf der Senatsklausurtagung beschlossen wurde - tatsächlich ist der Senat an Bundesgesetze gebunden (siehe auch heutigen Artikel).

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