Ehemann bleibt Mann

■ Eine Odyssee durch Ämter und Behörden, weil der Name der Frau auch für den Mann gelten sollte

Was sind schon 13 Jahre gegen ein paar hundert? Wieso sollten sich BeamtInnen und Verwaltungsangestellte so schnell daran gewöhnen, daß Frauen zumindest auf dem Papier die bleiben dürfen, die sie sind, auch wenn sie künftig Rasenmäher, Frotteetücher und Topfpflanzen mit einem fremden Menschen teilen, den sie auf dem Standesamt geheiratet haben? Nein: Hier geht es nicht um den prominenten und komplizierten Fall, als sich in diesem Monat ein Paar mit zusammen mindestens fünf Vornamen und vier Nachnamen auch ehelich zusammentat. Hier geht es um den gewöhnlichen, einfach umgekehrten Normalfall. Sie heißt Astrid Winderl, ihr Lebensgefährte Michael de Boes. Auf dem Standesamt im Sommermonat Juli erklärten beide mutig, künftig als Ehepaar leben zu wollen und den gemeinsamen Familiennamen Windelen also ihren - tragen zu wollen. Per Zusatzantrag und laut Gesetz durfte der frischgebackene Ehemann Michael seinen Jungennamen vor den gemeinsamen Familiennamen stellen. Sie also blieb, die sie war: Astrid Winderl. Er hieß Michael de Boes-Winderl. Das war zuviel.

In der zuständigen Meldestelle

in Schwachhausen informierte das Paar ordnungsgemäß über neue Namen, Steuerklassen und Personalausweis-Änderungen und wähnte sich in amtlicher Sicherheit. Zu Unrecht. Als - nach Wochen - die Motorräder der beiden bei der Kfz -Zulassungsstelle abgemeldet gehörten, waren auch tatsächlich Daten zwischen den beteiligten Computern geflossen. Aber eben normal. Er, Fels in der Brandung, war in der Computerdatei sich und seinem Namen treu geblieben, sie sah sich mit seinem Namen versehen und hatte, eigentlich konsequent, aber namensrechtlich doppelt falsch, ihren Mädchennamen hint- angestellt bekommen statt, wenn schon, vorweg: Frau de Boes -Winderl.

„Da müssen sie sich an die Meldestelle wenden“, beschied die Kfz-Zulassungsstelle, und die Odyssee begann. Denn die Meldestelle hatte ja alles dem zentralen Einwohnermeldemamt vermeldet und gab dessen Auskunft weiter: „Die Zentrale stellt sich stur: Wenn das im Computer eingespeichert ist, ist das objektiv richtig.“ Um die Sache vollends zu komplizieren, sah es das Paar überhaupt nicht ein, neuerlich und auf eigene Zeit-und Geldkosten mit Familienbuch und Standesamts-Papieren vorzusprechen und sich betätigen zu lassen, was doch seit Juni schon rechtens war.

Eine freundliche Kollegin der Meldestelle erklärte sich schließlich bereit, das Standesamt um die Beweise für den Irrtum des Computers anzugehen und alles ins Lot zu bringen. Scheinruhe. Gestern kam die neue Lohnsteurkarte. Erraten: Er blieb er. Sie wurde sein.

Da könne man nichts machen, sagte die Meldstelle, da müsse die Zentrale usw., siehe oben. Dann ging alles schnell: Der Datenschutz-Beauftragte wurde eingeschaltet. Und der fand auch, die Posse sei ein Unding und die Na

men gehörten sofort ins Richtige geändert - ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten für die falsch Benannten. Und jetzt kriegt das Paar nicht nur Freiumschläge, mit denen die falschen Lohnsteuerkarten ent-und neue richtige besorgt werden. Es gibt auch, in perfekter Amtslogik - einen Antrag. Mit dem kann beantragt werden zu kontrollieren, ob wirklich die amtlichen Unterlagen nun sämtlich mit den richtigen Ehenamen versehen sind: sie mit ihrem, er mit ihrem und seinem davor.

Susanne Paas