Aufgrund des Vorziehens des Endes...

■ oder: Warum in Behörden oft freitags ab 12.30 Uhr niemand mehr zu erreichen ist

Wer Freitagnachmittag etwas von einer Behörde will, der macht schnell die Erfahrung: Bis auf einige wenige Posten ist nichts mehr besetzt. Die Kollegin in der Telefonzentrale kann natürlich überhaupt nicht weiterhelfen, und wenn man Glück hat und jemanden auf der Etage erwischt, dann gibt es eine logische Erklärung: Ab 12.30 Uhr beginnt die Zeit, in der Beamte und Angestellte ihre Mittagspause nehmen können und da sind viele nicht mehr erreichbar.

Aber wann ist die Mittagspause zu Ende? 13.30 Uhr? Niemand. 14 Uhr? Niemand. Auch nach der „Mittagspause“, so stellt der eifrige Anrufer fest, scheinen viele nicht mehr erreichbar. „Gleitarbeitszeit“ sagen die dienstbeflissenen Fräuleins von der Zentrale, die immer da sein müssen. Aber kann es sein, daß Gleitarbeitszeit bedeutet, daß man vor der Mittagspause nach Hause geht?

Das Phänomen führte zu einer Anfrage an die zuständige „Senatskommission für das Personalwesen“ (SKP) und die klärte den Fall auf ihre so beliebte juristische Weise: Nach der Arbeitszeitverordnung geht die Arbeitszeit montags bis donnerstangs bis 16 Uhr, freitags immerhin bis 15 Uhr. Die letzte Stunde aber fällt unter die „Gleitarbeitszeit“. Anders gesagt: Die „Kernarbeitszeit“, in der die Büros besetzt sein sollen, hört um 15 Uhr auf, freitags schon 14 Uhr. Und danach können die öffentlichen Bediensteten nach Hause gleiten.

Nun hat jedermann Anspruch auf eine Mittagspause, eine halbe Stunde davon wird nicht angerechnet auf die Arbeitszeit. Und das kann zu dem Phämomen führen, das die SKP folgendermaßen beschrieb: „Aufgrund des Vorziehens des Endes der Kernarbeitszeit auf freitags 14.00 Uhr kann es dazu kommen, daß dann, wenn die Pause ab 13.30 genommen wird, was zu keiner Arbeitsaufnahme vor dem Ende der Kernarbeitszeit mehr kommt.“ Auf deutsch: Die Leute können 13.30 nach Hause gehen. Das dürfen sie auch: „Dies zu verbieten würde die Leugnung des Anspruchs auf die Mittagspause hinauslaufen bzw. käme einer unzulässigen Verlängerung der Arbeitszeit gleich.“ Unterzeichnet: i.A. Albonesi.

Rosi Roland

Wer sich wundert, daß er um 13 Uhr niemanden mehr erreicht, der hat nichts verstanden: ab 12.30 Uhr ist gleitend Mittagszeit...