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Yeziden dürfen bleiben

■ Wg. Schwangerschaft: Keine „Rückführung“ nach Bayern

Eine vom bayrischen Landkreis Neuenburg-Schrobenhausen erbetene „Rückführung“ einer yezidischen Kurdenfamilie aus Niedersachsen ist am Freitag gescheitert. Der um Amtshilfe ersuchte Landkreis Leer verzichtete am selben Tag auf eine Abschiebung nach Bayern, weil die Ehefrau schwanger und der Mann flüchtig ist. Nach den Angaben der Kreisverwaltung in Leer kämpfen die Kurden seit gut drei Jahren um ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik.

Der oberste Verwaltungsgerichtshof in Bayern lehnte jedoch das Asylersuchen der Familie ab. Draufhin zogen die Kurden „illegal“ in die ostfriesische Gemeinde Moormerland im niedersächsischen Landkreis Leer. Eine Petition an den Niedersächsischen Landtag mit der Bitte um Aufenthaltsgenehmigung blieb ohne Erfolg. Der Petitionsaus

schuß des Landtages erklärte sich für nicht zuständig. Zuständig sei der bayrische Landtag.

Eine erste „Rückführung“ nach Bayern im vergangenen Jahr wurde wegen einer Schwangerschaft der Kurdin nicht vollzogen. Nach den Angaben der Kreisverwaltung in Leer hat die fünfköpfige Familie bei einer Rückführung nach Bayern zunächst nicht die unmittelbare Abschiebung in die Türkei zu befürchten. Eingelegte Rechtsmittel gegen eine Abschiebung verhinderten das vorläufig.

Bayern gilt in der Yezidenfrage als „härtestes“ Bundesland.Das niedersächsiche Innenministerium geht dagegen davon aus, daß die Anhänger der religiösen Minderheit der christlich orientierten Yeziden in der islamischen Gesellschaft der Türkei faktisch der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt sind.

dpa

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