Richterliche Unabhängigkeit-betr.: "Alle Soldaten sind gemeint", taz vom 31.10.89

betr.: „Alle Soldaten sind gemeint“, taz vom 31.10.89

Das „Frankfurter Soldaten-Urteil“ ist wahrlich ein Beweis richterlicher Unabhängigkeit. Nach der öffentlichen Aufregung bis hin zum Bundespräsidenten, die bereits der erste Freispruch in diesem Verfahren durch eine andere Strafkammer des Landgerichts Frankfurt im Dezember 1987 entfacht hatte, standen die Richter jetzt unter starkem politischen Druck. Davon unberührt sind sie erneut zu einem freisprechenden Urteil gekommen.

Die Entscheidung ist auch deshalb zu begrüßen, weil sie dem zentralen Grundrecht unserer Verfassung, der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 GG, den Vorrang gibt vor dem individuellen Ehranspruch des betreffenden Soldaten und damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Die führenden Politiker, die lautstark gegen das Urteil und die Richter polemisieren, wollen offenbar den Knüppel des Strafrechts einsetzen, um politisch unerwünschte Meinungsäußerungen zu unterbinden. Sie rufen nach einem besonderen Strafrechtsschutz für die Ehre ihrer Soldaten. Warum dann nicht auch einen StGB-Paragraphen zum Schutze der Richter? Deren Ehrenschutz liegt den Politikern - wie die diffamierenden Äußerungen aus Bonn vermuten lassen - wohl nicht so am Herzen.

Dr. Bernd Asbrock, Richter am Landgericht Bremen u. Bundessprecher der Richter u. Staatsanwälte in der Gewerkschaft ÖTV