Beschränkte Hilfe für kranke Asylbewerber

Mainz (taz) - Sozialhilfeträger in Rheinland-Pfalz brandmarken Flüchtlinge mit Sonderkrankenscheinen, die den Aufdruck „Asylbewerber“ tragen. Entsprechend dürfen die Flüchtlinge nur beschränkt medizinische Hilfe beanspruchen. Das gestand die Mainzer Sozialministerin Ursula Hansen (CDU) auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Gernot Rotter ein. Hansen, der die Sozialhilfe untersteht, war nicht darüber informiert, ob alle ihre Untergebenen diese Sonderdrucke verwenden. Sie findet diese Behandlung normal: „Der Anspruch asylsuchender Ausländer auf Sozialhilfe beschränkt sich auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Krankenhilfe wird daher auf Akut- und Schmerzbehandlung beschränkt.“ Keine Hilfe gebe es „bei Körperersatzstücken, orthopädischen Hilfsmitteln und Zahnersatz“.