Sturm im Wasserglas

■ Angeklagte Staatsanwälte sind empört über ein gegen sie eingeleitetes Verfahren der Justizverwaltung im Fall Telschow

Die im Zusammenhang mit der Affäre Telschow angeklagte Staatsanwaltschaft ist empört: Generalstaatsanwalt Treppe äußerte gestern sein „Befremden“ über die Vorwürfe der Justizverwaltung. Das Verfahren liege schon über ein Jahr zurück, und die Entscheidung sei seither bekannt. Justizsenatorin Limbach hatte das Verfahren beim Kammergericht gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts der Rechtsbeugung angestrengt. Bei einem Schnellgerichtsverfahren gegen den früheren V-Mann Telschow, der wegen eines Steinwurfs bei einer Demonstration im Herbst 1988 vor Gericht stand, hatten die Ankläger den Richter absichtlich über Telschows Verbindungen zum VS im unklaren gelassen. Als weiteren Schritt zur „Aushöhlung des Berliner Sicherheitssystems“ bezeichnete der innenpolitische Sprecher der FDP von Stahl das Verfahren. Es diene den Plänen des rot -grünen Senats, die politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaft zu zerschlagen. Justizsenatorin Limbach wies die Vorwürfe zurück und betonte, eine Entscheidung zur Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft sei noch nicht gefallen. Die AL unterstützt das Vorgehen der Justizverwaltung und bezeichnete das Manöver der Staatsanwaltschaft als grob rechtsstaatswidrigen Verfahrenseingriff, der untersucht werden müsse. Sie habe Hinweise darauf, daß die Staatsanwaltschaft sich in jüngster Zeit „in mindestens zwei Fällen“ ähnlich verhalten habe.

kd