Kritik an Bonns Ausländergesetz

■ Hearing der Grünen mit Experten aus Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften war sich einig: Das geplante Bonner Ausländergesetz ist eher ein Gesetz zur Ausländerabwehr als zur Integration

Bonn (taz) - „Dieses Gesetz muß unter allen Umständen verhindert werden.“ Ein ähnliches Fazit wie der Frankfurter Rechtsanwalt Victor Pfaff zogen gestern in Bonn alle Teilnehmer einer Anhörung zum Gesetzentwurf für ein neues Ausländerrecht. Die von der grünen Fraktion geladenen VetreterInnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen lehnten den Entwurf, der in diesem Monat im Kabinett verabschiedet und noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden soll, fast einhellig ab. Ihrer Ansicht nach würden die geplanten Bestimmungen die rechtliche Lage der hier lebenden Ausländer weiter verschlechtern.

Anschaulich machte dies Victor Pfaff am Beispiel der vorgesehenen Möglichkeiten zur Ausweisung: Ein Verstoß gegen die Rechtsordnung kann hierfür schon ausreichen. Nicht mehr die „Beeinträchtigung erheblicher Interessen der Bundesrepublik“ soll Kriterium für eine Ausweisung sein, sondern schon die „Gefärdung“. Die Bundesrepublik brauche dringend eine Einwanderungskonzeption, genau dies sei der Gesetzesentwurf nicht, kritisierte ein Vertreter der Arbeiterwohlfahrt. Er bleibe im Gegenteil ein Abwehrgesetz.

Von Vertretern des DGB und der IG Metall wurde vor allem das vorgesehene neue Rotationsprinzip für ausländische ArbeitnehmerInnen scharf angegriffen. Vertreter der Caritas und des Diakonischen Werkes kritisierten vor allem die verschlechterungen des Aufenthaltsstatus von AusländerInnen hierzulande. „Grundsätzliche Bedenken“ äußerte auch die Vetreterin der Ausländerbeauftragten. Sie wies jedoch gleichzeitig darauf hin, daß der Entwurf an einigen der kritisierten Stellen bereits geändert worden sei.

Ferdos Forudastan