Asexuellen-Prozeß verlegt

Schade, schade. Der Strafprozeß, den die P -Staatsanwaltschaft im Fall Baldur Ubbelohde gegen den AL -Bezirkspolitiker Micha Schulze angestrengt hat, wurde von Montag, 13.11., auf den 17.1. 1990 verlegt. Dabei hatten wir uns schon so auf die Aussagen des Charlottenburger Ex -Bürgermeisters Ubbelohde („Ich bin weder homosexuell, schwul oder heterosexuell.“) zu seinen sexuellen Präferenzen gefreut. Nun wird sich erst im nächsten Jahr heraustellen, ob sich die P-Staatsanwälte mit ihrem Straftatvorwurf der „üblen Nachrede“ und „Beleidigung“ durchsetzen werden. Im Juli waren Micha Schulze und die AL wegen der Wahlkampf -Satire über Ubbelohde, die die gängigen Diffamierungen gegen Schwule „umkehrt“, von einem Zivilgericht zur Zahlung von 20.000 Mark Schmerzensgeld an Ubbelohde verurteilt worden.