Hoffnung für aidskranken Flüchtling?

Moderatere Töne aus dem Düsseldorfer Innenministerium / Fehlende Behandlungsmöglichkeiten im Libanon und kritischer Gesundheitszustand des aidskranken Asylbewerbers als mögliche „Abschiebungshindernisse“  ■  Von Manfred Kriener

Berlin (taz) - Der nordrhein-westfälische Innenminister Schnoor besteht offenbar nicht mehr auf der Abschiebung des aidskranken Asylbewerbers Ahmed Z. Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Presse- und Rundfunkberichte über den Fall wird in Düsseldorf jetzt hervorgehoben, daß die schwere Krankheit des Palästinensers ein „Abschiebungshindernis“ darstellen könnte.

Wie berichtet, sitzt der heroinabhängige Ahmed Z. derzeit im Knast und wartet auf die letztinstanzliche Entscheidung über sein Asylbegehren durch das Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses Urteil sowie das Votum des Petitionsausschusses will die Düsseldorfer Innenbehörde auf jeden Fall abwarten, versicherte jetzt der zuständige Fachbeamte, Jülke, der taz. Schnoors Referenten sehen sich von der Bonner Aids-Hilfe und Teilen der Presse „falsch interpretiert“. Sie seien sich durchaus bewußt, daß die Gewährleistung der ärztlichen Versorgung im Kriegs- und Krisengebiet Beirut für einen Aidskranken sehr fraglich sei. Das Ministerium habe deshalb veranlaßt, daß die Behandlungschancen im Libanon geprüft werden. Ebenso stehe die Reisefähigkeit von Ahmed Z. noch in Frage. Sollten sich bei diesen beiden Punkten Probleme ergeben, könne man sicher sein, daß „Minister Schnoor nicht daran mitwirken wird, einen Menschen in den Tod zu schicken“. Daß es im Libanon tatsächlich keine Behandlungsmöglichkeiten für Aidskranke gibt, hat die Bonner Aids-Hilfe bereits schwarz auf weiß vorliegen. Neben dem libanesischen Botschafter hatte auch das Auswärtige Amt dem Betreuer von Ahmed Z. mit Schreiben vom 27.7. mitgeteilt, daß „nach hier vorliegenden Erkenntnissen eine Spezialbehandlung und Betreuung von Aids -Patienten im Libanon derzeit nicht möglich ist“. Innenminister Schnoor hatte dennoch der Bonner Aids-Hilfe mitgeteilt, daß „ein im Vergleich zur Bundesrepublik qualitativ niedrigeres Niveau medizinischer und therapeutischer Behandlungsmöglichkeiten... einen Aufenthaltsanspruch nicht begründen kann“.

Im WDR-Fernsehen hatte zuletzt der Frankfurter Aids -Spezialist Wolfgang Stille vor einer Abschiebung Ahmed Z.s gewarnt. Mit modernen medizinischen Mitteln könne die Krankheit Aids durchaus abgebremst und die Prognose verbessert werden könne. Aber: „Das ist in Ländern wie im Libanon derzeit nicht möglich.“ Im Libanon, so der Frankfurter Arzt „würde der Patient vermutlich früher sterben“. Die Bonner Aids-Hilfe erklärte gestern, sie begrüße zwar, daß es jetzt zu einer gründlichen Prüfung des Falls kommen soll, man warte aber auf ein konkretes Signal aus Düsseldorf.