Anklage wg. Transnuklear

■ Drei Leitende Angestellte der ehemaligen Skandalfirma vor Gericht

Frankfurt (taz) - Die Hanauer Staatsanwaltschaft hat gestern Anklage gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter der Firma Transnuklear erhoben. Oberstaatsanwalt Albert Farwick wirft dem früheren technischen Geschäftsführer, einem Diplom -Chemiker und einem Diplom-Ingenieur vor, jahrelang AKW -Betreibergesellschaften betrogen und die Umwelt durch Abfallbeseitigung gefährdet zu haben. Die Angeklagten hätten sich für Transnuklear zur Entsorgung atomarer Abfälle bei ihrem Unterauftragnehmer in Belgien verpflichtet, ohne daß ein realisierbares Entsorgungskonzept bestanden habe. So seien von den Angeklagten auch schwierig zu behandelnde Abfälle angenommen worden, die in der belgischen Anlage nicht hätten entsorgt werden können. Diese seien dann in Belgien unbehandelt gelagert worden. Ihr Verbleib sei teilweise nicht mehr nachvollziehbar.

Obgleich die Firma Transnuklear die Abfälle nur transportierte und sonst keine weiteren Leistungen erbrachte, hätten die Auftraggeber - in der Regel bundesdeutsche AKWs - auch für die Be- und Verarbeitung ihrer Abfälle bezahlt. Um die Entsorgungslegende aufrecht zu erhalten, seien von Transnuklear dann radioaktive Stoff meist unbekannter Herkunft als „volumenreduzierte Abfälle der Auftraggeber“ an die AKWs zurückgeliefert worden („Fässerskandal“).

Farwick wies auch darauf hin, daß allein schon die Atomabfall-Transporte nach Belgien widerrechtlich gewesen seien. Transnuklear habe diese ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Atomgesetz durchgeführt. Eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung, die Transnuklear vorweisen konnte, hält die Staatsanwaltschaft für „nicht ausreichend“.

Nukem begrüßte die rechtlichen Schritte und erklärte, zwei der Angeklagten seien kurz nach dem Bekanntwerden der Affäre aus der Firma ausgeschieden. Der dritte sei jetzt ab sofort beurlaubt worden.

Klaus-Peter Klingelschmitt