Anträge abgelehnt

■ Startbahnprozeß: Verteidiger hatten Ablösung des Senats- vorsitzenden und zweier Richter wegen Befangenheit verlangt

Frankfurt (taz) - Im Startbahn-Prozeß hat der 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt erneut drei Befangenheitsanträge abgelehnt. Dies erfuhr die taz gestern außerhalb der Hauptverhandlung. Die Verteidigung hatte mit drei gestaffelten Befangenheitsanträgen die Ablösung unter anderem vom Senatsvorsitzenden Schieferstein und den Richtern Baumecker und Klein verlangt.

Die Anträge waren gestellt worden, nachdem ein Befangenheitsantrag gegen den Berichterstatter der Staatsschutzkammer, Kern, abgelehnt wurde. Kern hatte einem Polizeizeugen am Telefon „nicht nur das Beweisthema mitgeteilt, sondern auch detailierte Vorwürfe eines Startbahngegners gegen ihn“, hatte die Verteidigung in ihrer Begründung erklärt.

Die Hauptverhandlung wurde gestern mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Das Gericht führte ein Diskussionspapier der Startbahn-BI und eine Ausgabe der 'atom‘ zum Thema Gefahren des Strommastknickens ein. Zudem wurde ein Staatsschutzbeamter erneut zu dem Anschlag auf eine Filiale der Dresdner Bank in Frankfurt-Bornheim vernommen.

Nach halbstündiger Verfahrensdauer wurde die Hauptverhandlung auf den 21. November, 9.30 Uhr, vertagt. Grund für den schleppenden Verfahrensgang der letzten Wochen: Senatsmitglied Kern kann nach einem Krankenhausaufenthalt nur kurzfristig an der Verhandlung teilnehmen. Nach Einschätzung einer Verteidigerin wird sich durch die Verzögerung die für November/Dezember angekündigte Abtrennung der Verfahren von drei Angeklagten verzögern.

M.B.