Grundsatzurteil für Abtreibungen

Ottawa (afp) - Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat mit einem Grundsatzurteil befunden, daß einem Fötus nicht, wie bereits Geborenen, ein Recht auf Leben zustehe. Mit diesem Argument rechtfertigt das Gericht seinen Einspruch gegen ein Urteil eines Gerichts von Quebec, das eine Abtreibung verbieten wollte.