Kleinklau häuft sich

■ Kleine Ladendiebstähle werden auch weiterhin mit Strafanzeigen geahndet / Festnahmen sollen vermieden werden

Die Generalstaatsanwälte und der Polizeipräsident haben in der vergangenen Woche verabredet, daß Ladendiebe, die mit einer Beute im Wert von weniger als 100 Mark erwischt wurden, in Zukunft nicht mehr festgenommen werden sollen. Voraussetzung ist jedoch, daß sie nicht in gleicher Sache vorbestraft sind und ihren Ausweis zur Personalienfeststellung dabei haben. Gestern in Boulevard -Blättern geäußerte Vermutungen, daß kleine Ladendiebe künftig unbehelligt davon kämen, wurden von Justizsprecher Christoffel zurückgewiesen: Jede Strafanzeige lande bei der Staats- oder Amtsanwaltschaft. Ob das Verfahren mit oder ohne Bußgeld eingestellt oder Anklage erhoben werde oder nicht, hänge wie bisher von der Prüfung des Staatsanwalts ab. Vermieden werden soll durch die obengenannte Absprache nur, daß Bagatelltäter nicht unnötig in Haft kommen.

Seit der Öffnung der Grenze gingen bei der Staatsanwaltschaft 760 Strafanzeigen wegen Diebstahls ein, viele davon betrafen DDRler. Die Ostberliner 'BZ am Abend‘ meldete gestern: „Die Zahl der Eigentumsdelikte ist in West -Berlin in den letzten Tagen sprunghaft gestiegen. Viele Gäste aus der DDR wurden Opfer von Taschendieben. Andererseits seien DDR-Bürger bei LAdendiebstählern gestellt worden, allein am vergangenen Wochenende mehrere hundert.“

plu