Tödliche Taxifahrt

■ Fahrerin zu Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung hat das Bremer Landgericht am Donnerstag eine Bremerhavener Taxiunternehmerin zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und 2.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, daß die 39 Jahre alte Frau in der Nacht zum 15. Dezember 1988 einen 32jährigen angetrunkenen und stark sehbehinderten Fahrgast im Hafengebiet Bremerhavens abgesetzt hat. Der Mann war fünf Wochen später tot aus dem Hafenbecken geborgen worden. Der Staatsanwalt hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen „Aussetzung mit Todesfolge“ be

antragt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Das Gericht stellte fest, daß die Angeklagte ihrem Fahrgast „eins auswischen“ wollte, weil dieser nicht bezahlen wollte. Obwohl sie die Trunkenheit des Fahrgastes hätte erkennen und mit einem Sturz ins Wasser hätte rechnen müssen, habe sie ihn in der Nähe des Hafenbeckens aus dem Fahrzeug gewiesen. Nicht unbedingt erkennbar sei für die Taxifahrerin hingegen die starke Sehbehinderung des Mannes gewesen. Das Gericht erkannte deshalb auf fahrlässige Tötung.

dpa