K O M M E N T A R Grundrechte ausgetrickst

■ Wenn es um MBB geht, gilt ein ganz besonderes Recht

Wenn der Staat vor meiner Haustür eine neue Straße baut, habe ich selbstverständlich das Recht, dagegen mit Protest, Einspruch und auch Klage vorzugehen. Bei einer Flughafenstartbahn auch? Weit gefehlt. Mit welchen Tricks staatliche Planungsgewalt Bürgerrechte bis zur Unkenntlichkeit verzerren kann, führen Senator Konrad Kunick und seine Verwaltungsjuristen derzeit einem Flughafenanrainer vor. Motto: „Was schert uns das Geschwätz von gestern, wenn MBB uns braucht.“

Bei der Teilenteigung wird gleich noch ein anderes verbrieftes Recht außer Kraft gesetzt. Denn das Privateigentum hat sich zwar in bestimmten Fällen staatlicher Planung unterzuordenen, nicht jedoch anderen Privatinteressen. Wenn die Hansestadt jetzt dem Bauern sein Vetorecht gegen längere Startbahnen wegenteignet, handelt er in einem privaten Interesse, dem von MBB. Noch schwört Kunick Stein und Bein, daß andere private Interessenten selbstverständlich auf Dauer von der Nutzung der Startbahn ausgeschlossen blieben. Weit verständlicher als das Planungsrecht urteilt da das Sprichwort: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“ Wobei letzteres durchaus unwahrscheinlich ist.

Holger Bruns-Kösters