Kirchen verabschieden Erklärung zum Leben

■ Schutz des ungeborenen Lebens im Mittelpunkt

Bonn (dpa/taz) - Nach zweijährigen Beratungen veröffentlichte die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland jetzt eine gemeinsame Erklärung zum Lebensschutz. Mittelpunkt der über 100 Seiten langen Erklärung mit dem Titel Gott ist ein Freund des Lebens Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens steht die Auseinandersetzung um die „Würde des ungeborenen Lebens“. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche, Bischof Martin Kruse, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, riefen in ihrer gestrigen Pressekonferenz dazu auf, alles zu tun, um Abtreibungen zu vermeiden. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau könne deshalb „keine Verfügung über das in ihr heranwachsende Leben begründen“. Trotz der grundsätzlichen Übereinstimmung in der Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen, sind die Positionen von evangelischer und katholischer Kirche zum „heisen Eisen“ §218 nach wie vor unterschiedlich und in der Erklärung mit entsprechend vagen Formulierungen versehen. So darf die katholische Kirche noch einmal betonen, sich mit der geltenden Rechtslage nicht abfinden zu können : „Die Paragraphen 218ff StGB dürften nichtfür unantastbar erklärt werden.“ Dagegen kann sich die evangelische Kirche mehr von „Gewissensbildung“, „Bewußtmachung“ und „sozialpolitischen Maßnahmen“ versprechen als von einer Änderung des Strafrechts. Einigkeit demonstrierten die beiden Konfessionen jedoch in Forderungen, die indirekt auf eine Verschärfung des §218 zielen: eine verschärfte Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte, personelle Trennung von Beratung und Indikation, die schriftliche Begründung der Indikationen. Das Recht einer Indikationsfeststellung soll nur noch speziell ausgebildeten und geschulten Ärzten zugestanden werden. Umstritten ist weiterhin die Bewertung der Krankenkassenfinanzierung, gegen die die katholische Kirche zu Felde gezogen war. Man(n- d. Korr.) einigte sich auf die Formel, daß die „schwere Gewissenbelastung der Beitragszahler“ als ein „Zeichen ethischer Sensibilität sehr ernstgenommen werden müsse“. Die Bedenken könnten durch eine harte Auslegung der Notlagenindikation „gemildert“ werden. Künstliche Befruchtung sowie Forschung an Embryonen wird abgelehnt. „Alle Embryonen haben das gleiche Recht auf Leben.“

Helga Lukoschat