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Hochschulpolitik zum Nulltarif

■ Streit zwischen FU und rot-grüner Koalition um die Studienreformgelder

Adventszeit, die Zeit der Bescherungen naht. Das ist die Zeit, in der die Hochschulen ihre Haushaltspläne verabschieden - zum ersten Mal unter rot-grüner Fahne. 63 Millionen Mark erhalten die Hochschulen zusätzlich: die Freie Universität 25,3 Mio., die Technische Universität 19,8 Mio., die Hochschule der Künste 6,3 Mio., die Technische Fachhochschule 6,2 Mio., und der Rest verteilt sich auf die Fachhochschule für Wirtschaft, die Fachhochschule für Sozialpädagogik oder bleibt in der Verfügungsgewalt des Senats. Einerseits wird damit die Überlast an den Hochschulen gemildert, andererseits versucht, rot-grüne Politik umzusetzen. Um dies zu erreichen, vergibt das Abgeordnetenhaus die Gelder unter bestimmten Auflagen. Sie betreffen die Bereiche Forschungsförderung, Frauenförderung und Studienreform. Dadurch soll verhindert werden, daß die Mittel in den Universitätshaushalten versickern. So soll die Frauenförderung insgesamt 6 Mio., die Forschungsförderung 6,5 Mio., die qualitative Verbesserung der Studiensituation 23,7 Mio. erhalten. Die für Studienreform vorgesehenen 23,7 Mio. will die rot-grüne Koalition jedoch sperren. Sie will damit sicherstellen, daß die Gelder tatsächlich für Studienreformmaßnahmen ausgegeben werden. In einer Presseerklärung schreibt die AL: „Dieser Auflagenbeschluß wurde notwendig, weil insbesondere die FU eine Mittelvergabe beschlossen hat, die den Anspruch, Studienreform zu fördern, nicht erkennen läßt.“ Mysteriös ist allerdings, wie die gesperrten Mittel wieder freigegeben werden sollen, wenn die Hochschulen die Auflagen erfüllt haben. Ausgerechnet der Finanzsenator soll dafür zuständig sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Könnte Herr Meisner doch versucht sein, das Geld als Manövriermasse zu benutzen, um die Berliner Haushaltslage aufzubessern.

maer

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