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Asyl - An den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, Bonn

An den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, Bonn

Der Petitionsausschuß möge den folgenden Beschluß fassen: Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages empfiehlt dem Deutschen Bundestag bei der Bundesregierung auf eine Umbenennung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten in Bundesbeauftragter gegen Asyl zu drängen. Begründung:

Am Wochendende vom 24. bis 26.11.89 besuchte ich ein Seminar, welches sich mit der Thematik Asylrecht, Flüchtlinge in Deutschland und ihre Lebenssituation beschäftigte. Im Rahmen dieses Seminars besichtigte eine Gruppe, zu der auch ich zählte, das Aufnahmelager in Zirndorf bei Nürnberg.

Die Lebensbedingungen dort sind mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Zum Beispiel leben 24 Personen auf einem Zimmer in der Größe eines Klassenraumes, gibt es keine Verschließmöglichkeit für private Dinge und eine Toilette für ca. 100 Menschen.

Im Rahmen der Führung erfuhren die TeilnehmerInnen, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen alle Anerkennungsbescheide, die AsylbewerberInnen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erhalten, prinzipiell beim Verwaltungsgericht Klage erhebt.

Ich sehe in dieser Maßnahme einen Versuch, die ohnehin durch abschreckende Maßnahmen (Beschränkung der Bewegungsfreiheit, Sammelunterkünfte, Arbeitsverbot) physisch und psychisch labilen Flüchtlinge zu einer Abreise zu bewegen. Auch wird durch diese Maßnahme des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten das im Grundgesetz verbriefte Asylrecht, beseitigt durch den Bescheid des Bundesamtes auf Anerkennung, pervertiert.

Um dieses vor der Öffentlichkeit darzustellen und die eigentliche Aufgabe dieses Beauftragten herauszuheben, lege ich ihnen diese Petition vor.

Werner Thiel, Greven

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