RAF-Sympathisanten verurteilt

■ Geldstrafe wegen Demo vor dem Knast / Spektakulärer Polizeieinsatz während der Verhandlung / Polizei zerrt Angeklagte aus Straubinger Cafe / Angeklagte werden bis Prozeßende eingesperrt

Straubing (taz) - Zu Geldstrafen zwischen 400 und 1.000 Mark wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte gestern das Amtsgericht Straubing acht junge Leute aus dem Raum Stuttgart. Grund: Die drei Männer und sechs Frauen demonstrierten am 3.Mai dieses Jahres vor dem Straubinger Knast anläßlich des Hungerstreiks der dort inhaftierten RAF-Mitglieder Rolf Heißler und Bernd Rösner. Da die Angeklagten vor Gericht keine Angaben zur Person und zur Sache machen wollten, sondern statt dessen die Freilassung des kranken Bernd Rösners und die Zeugenvernahme von Rolf Heißler verlangten, verpaßte ihnen Richter Siegfried Lang noch eine zusätzliche Geldbuße von jeweils 100 Mark. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Bereits zu Beginn des Prozesses am vergangenen Montag kam es zu einem spektakulären Polizeieinsatz. Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) zerrten Angeklagte und Sympathisanten brutal aus einem Straubinger Cafe in der Innenstadt. Dort hatten die Angeklagten sich zurückgezogen, nachdem ihr Anwalt gefordert hatte, die Verhandlung unter Ausschluß der Angeklagten fortzuführen. Aufgrund dieser Räumung des Cafes stellten die Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen Richter Lang. Dieser wurde nach eineinhalbstündiger Beratung abgelehnt. Da die Angeklagten sich nach Ansicht des Gerichts der Verhandlung entziehen wollten, wurden sie kurzerhand einen Tag, bis zur gestrigen Fortsetzung des Prozesses, inhaftiert. Diese „Ingewahrsamnahme“ sei aufgrund der Prozeßordnung dann möglich, wenn die Gefahr bestehe, daß sich der Angeklagte von der Verhandlung entfernt, und habe nichts mit dem in Bayern seit der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) möglichen Unterbindungsgewahrsam zu tun, erklärte der Pressesprecher des Gerichts.

Luitgard Koch