Vereinbarung DDR-BRD

■ Die getroffenen Vereinbarungen zwischen Kanzler- amtsminister Seiters und Ministerpräsident Modrow

Ab 1.1.1990 wird für eine Übergangszeit von zwei Jahren ein gemeinsamer Fond zur Finanzierung von Reisezahlungsmitteln für DDR-Bürger eingerichtet. Aus diesem Fond kann jeder Reisende aus der DDR pro Jahr Zahlungsmittel bis zur Höhe von 200 DM (für Kinder bis 14 Jahre 100 DM) im Umtausch gegen Mark der DDR erwerben. Für das erste Jahr der Vereinbarung gilt, daß ein Teilbetrag von 100 DM (40 DM) zu einem Kurs von 1:1 und für den restlichen Teilbetrag zum Kurs von 1:5 erworben werden kann.

Die BRD leistet einen Beitrag bis zur Höhe eines Betrages, der sich aus dem für die Zahlung des bisherigen Begrüßungsgeldes aufzuwendenden Betrag sowie einem weiteren Betrag von 750 Millionen DM ergibt. Die DDR zahlt ebenfalls 750 Millionen DM ein und verzichtet ab 1.1.1990 auf die Erhebung des Mindestumtausches.

Modrow erklärte seine Bereitschaft, die Sichtvermerkspflicht (Stempel im Paß) am 1.1.1990 für Personen mit Personalausweis oder Reisepaß der BRD und Berlin (West) aufzuheben. Das gilt auch für den Transitverkehr. Reisende aus der BRD und Berlin (West) brauchen sich, sofern ihr Aufenthalt in der DDR weniger als 30 Tage beträgt, nicht mehr in der DDR an- oder abmelden. Die DDR prüft ebenfalls, ob für Reisende aus der BRD und Berlin (West) ebenfalls eine andere Umtauschmöglichkeit von DM in Mark der DDR statt des amtlich festgelegten Kurses von 1:1 möglich ist.

DDR-Ministerpräsident Modrow stimmt zu, daß zur Erleichterung des Transitverkehrs zwischen der BRD und Berlin (West) der westliche Autobahnring, die Grenzübergangsstelle Staaken und die Fernverkehrsstraße 5 bis zum Autobahnanschluß sowie die Fernverkehrsstraßen 1, 2, 5 und 7 zugelassen werden. Die DDR wird weiter prüfen, ob in Zukunft die Trennung von Übergangsstellen in Berlin für Bürger der BRD und west-Berlin aufgehoben wird.

Bisher bestehende Einfuhrverbote für Gebrauchtwaren, Fernseh- und Videogeräte, Videocassetten und Kopiergeräte werden aufgehoben. Einfuhrgebühren werden nicht mehr erhoben. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge.

Gespräche sollen geführt werden über: den Ausbau des Handels, insbesondere über die Zulassung von gemischten Gesellschaften, sowie den Ausbau des Tourismus; die Intensivierung der Zusammenarbeit beim Umweltschutz; die Verbesserung des Telefon- und Fernmeldeverkehrs sowie die Modernisierung des Telefonnetzes der DDR; den Neubau einer Eisenbahnschnellverbindung zwischen Hannover und Berlin.