Rehabilitierung, wieso?

■ Schweizer Polizist wurde bestraft, weil er Juden rettete

Sankt Gallen (afp) - Die Regierung des Schweizer Kantons Sankt Gallen hat die Rehabilitierung des ehemaligen Polizeibeamten Paul Grüninger abgelehnt, der nach Denunziationen 1939 entlassen worden war, weil er mehr als 2.000 zumeist jüdische Flüchtlinge vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten bewahrt hatte. Dies berichtete die Lausanner Zeitung '24 Heures‘. Am 18.August 1938 hatte die Schweizer Regierung die Grenzen ihres Landes für Flüchtlinge geschlossen. „Das Boot ist voll“, war ihre Parole. Der St.Gallener Polizeichef Paul Grüninger errichtete daraufhin ein Flüchtlingslager in Diepoldsau, der einzigen Sankt Gallener Gemeinde auf der anderen Rheinseite. Den Zufluchtsuchenden habe er damals geraten, auf ihren Papieren das Datum für die Einreise in die Schweiz zu fälschen, damit es vor der Grenzschließung liege, hieß es. 1941 verurteilte ein Gericht Grüninger zu einer Geldstrafe von 300 Schweizer Franken. Bis zu seinem Tod im Jahre 1972 arbeitete er als Handelsvertreter und Lehrer. Die Sankt Gallener Regierung würdigte 1970 zwar das „menschliche Verhalten“ Grüningers und gestand ihm eine „moralische Wiedergutmachung“ zu. Eine Rehabilitierung, wie sie die sozialistische Partei forderte, wurde jetzt jedoch ebenso von ihr abgelehnt wie bereits im Jahre 1985. Es gebe keinerlei neue Fakten, lautete die Begründung.